Bei einer Hausdurchsuchung im Jugendhaus Ende Januar wurden Flyer und die Zeitung „G8xtra Nr.3“ durch die Polizei beschlagnahmt. Die Drucksachen rufen zu Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm auf und liegen bundesweit aus. In diesen Schriftstücken werde zu Straftaten aufgerufen, befindet das Erlanger Gericht. Mit Verwunderung hat die Grüne Liste diesen Gerichtsbeschluss zur Kenntnis genommen, denn das Gericht in München hat anders entschieden …
Unterschiedliche Rechtsprechung in Erlangen und München
Bei einer Hausdurchsuchung im Jugendhaus Ende Januar wurden Flyer und die Zeitung „G8xtra Nr.3“ durch die Polizei beschlagnahmt. Die Drucksachen rufen zu Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm auf und liegen bundesweit aus. In diesen Schriftstücken werde zu Straftaten aufgerufen, befindet das Erlanger Gericht in seinem Beschluss vom 5. März und hat diese Beschlagnahmen richterlich bestätigt.
Mit Verwunderung hat die Grüne Liste, die bereits in einer früheren Stellungnahme dieses Vorgehen der Polizei als Schikane bezeichnet hat, diesen Gerichtsbeschluss zur Kenntnis genommen.
Auch in München wurde die Zeitung „G8xtra Nr.3“ von der Polizei beschlagnahmt. Sie musste jedoch kurze Zeit wieder ausgehändigt werden. Das Münchner Amtsgericht kam bereits am 19. Januar zu einem gegenteiligen Beschluss: „Die zitierten Äußerungen erfüllen keinen Straftatbestand. Insbesondere handelt es sich nicht um einen Aufruf zur Begehung von Straftaten“ (Az.: ER I Gs 722/07).
Diese unterschiedliche Rechtsprechung konterkariere nochmals das repressive Vorgehen gegen politisches Engagement in Erlangen. Das sei „unpassend für eine Stadt, die sonst mit einem liberalen Image wirbt“, so GL-Stadtrat Wolfgang Winkler.