Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.5.06 die Berufung der Stadt Passau zum so genannten Transparenzurteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Februar vergangen Jahres zurückgewiesen. Damit wurde erneut die bisher immer wieder von der Grünen Liste vorgebrachte Position bestätigt, dass es möglich ist, Themen aus Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs auch zu veröffentlichen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.5.06 die Berufung der Stadt Passau zum so genannten Transparenzurteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Februar vergangen Jahres zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
Damit wurde erneut die bisher immer wieder von der Grünen Liste und anderen Grünen Fraktionen vorgebrachte Position bestätigt, dass es möglich ist, dass Themen aus Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs auch veröffentlicht werden. Die dagegen vorgebrachten Argumente, dies sei aufgrund des GmbH-Rechts nicht möglich, entpuppen sich nunmehr als vorgeschoben.
Das Gericht macht in seiner Entscheidung deutlich, dass es wenig zweckmäßig ist, jedem Aufsichtsratsmitglied die Entscheidung zu überlassen, ob er oder sie einen TOP für geheimhaltungspflichtig hält. Das wäre riskant, bei unzutreffender Einschätzung drohen Schadensersatzansprüche der GmbH oder sogar die Strafbarkeit. Im Gesellschaftsvertrag könne, so das Gericht, bestimmt werden, welches Organ festlegt, welche Tagesordnungspunkte wie lange der Verschwiegenheit unterliegen. Insoweit hat der Stadtrat einen Gestaltungsspielraum.
Wörtlich heißt es im Urteil: „Erfreulicherweise bietet das GmbH-Recht aber genügend Spielräume, die Gesellschafterverträge so auszugestalten, dass grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats nicht unter die Räder geraten. Dazu gehören die Transparenz der Entscheidungen, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch die Öffentlichkeit und die Medien und der Respekt vor den mündigen Wahlbürgerinnen und Wahlbürgern.“
Die Grüne Liste hat bereits im Februar letzten Jahres eine Überprüfung beantragt, inwieweit das Regensburger Urteil Auswirkungen auf die Praxis der kommunalen Aufsichtsräte in Erlangen haben wird. Die Behandlung des Antrags wurde damals aus „Zeitgründen“ und mit dem Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung über die Berufungsklage aufgeschoben. „Wir haben nun schleunigst wieder an unseren Antrag erinnert, dass Aufsichtsratssitzungen transparenter werden“.