Ökologische Vorgaben in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

ökologische Vorgaben in stäadtebaulichen Wettbewerben

GRÜNE/Grüne Liste beantragen Grundsatzbeschluss

»Neben den städtebaulichen Qualitätsvorgaben sollten städtische Bebauungspläne zukünftig auch den Anforderungen des Klimanotstands Rechnung tragen und das Ziel von Nullemissionsgebieten verfolgen«, sagt Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden grünen Fraktionsvorsitzenden. Bebauungspläne werden in der Regel nach der Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben aufgestellt. Grüne und Grüne Liste haben nun beantragt, dass bereits in die Ausschreibungen solcher Wettbewerbe verbindliche ökologische Kriterien aufgenommen werden.

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