Menschen, die auf ALG II-Leistungen angewiesen sind, müssen auch geringfügige Kontoeingänge nachweisen und überprüfen lassen, ob sie als Einkommen gewertet werden und Einfluss auf die Leistungen haben. Das Sozialamt soll zukünftig auf Nachweise für Kontoeingänge bis 100 Euro pro Monat verzichten.