StUB: Talquerung Wöhrmühle – GRÜNE/Grüne Liste fordern hohen ökologischen Ausgleich

Die Streckenplanung für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) nimmt konkrete Formen an.
Im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 9. April bzw. Stadtrat am 11. April steht auf der Tagesordnung, welche Trassenvarianten ins Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Der Zweckverband StUB – ein Zusammenschluss der beteiligten Städte – favorisiert eine neue Talquerung über den Regnitzgrund bei der Wöhrmühle, die erst im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung als Vorschlag eingebracht wurde.

An einer neuen Talquerung gibt es Kritik besonders von den Umweltverbänden, da sie einen erheblichen Einschnitt in das wertvolle Ökosystem im Regnitzgrund bedeuten – sowohl die Variante über die Wöhrmühle, als auch über eine Kosbacher Brücke zur Werner-von-Siemens-Straße. Auch die grüne Fraktion plädiert schon lange für die umweltverträglicheren Strecken über den Dechsendorfer- oder Büchenbacher Damm und steht einer neuen Talquerung kritisch gegenüber.

Der Zweckverband dagegen argumentiert mit der sogenannten Standardisierten Bewertung der Streckenalternativen. Diese Bewertung ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland. Sie ist die Entscheidungsgrundlage, ob die geplante Strecke förderfähig ist und finanziert werden kann. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis muss über dem Faktor 1 liegen, also der errechnete volkswirtschaftliche Nutzen höher als die Kosten sein, nur dann gibt es Zuschüsse. Auch an den Kriterien dieser Bewertung gibt es Kritik, die allerdings nicht auf kommunaler Ebene beeinflusst werden können.

Die Variante über die Wöhrmühle erreicht nach den Berechnungen der vom Zweckverband beauftragten Ingenieurbüros ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3, während die Linienführungen über den Dechsendorfer oder Büchenbacher Damms nur einen Faktor von 0,8 bzw. 0,7 erreichen. Die beiden umweltverträglicheren Alternativen wären danach nicht förderfähig und würden eine erhebliche Verzögerung oder sogar das Aus für die StUB bedeuten.

»Wir haben uns deshalb entschieden, diese Trasseneinbringung ins Raumordnungs­verfahren mitzutragen«, sagt Wolfgang Winkler, Vorsitzender der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste. »Die Realisierung der StUB an sich hat einen so hohen ökologischen Stellenwert«, ergänzt Harald Bußmann, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion, »den wir nicht aufs Spiel setzen wollen«. So hatten es auch die Mitglieder von GRÜNE/Grüne Liste in einer Vollversammlung entschieden.

Der Trassenvorschlag über die Wöhrmühle entstand nicht am Reißbrett der Planer*innen, sondern ist ein Ergebnis der Bürger*innenbeteiligung – des »StUB-Forums«. »Wir haben uns immer für einen Planungsprozess mit Bürger*innenbeteiligung eingesetzt – und dass dieser Input auch berücksichtigt wird«, so Bußmann weiter.

Für die Fraktion stellt diese Einbringung trotzdem kein Ende der Diskussion über die Talquerung dar – auch wenn das Raumordnungsverfahren für die Vorzugsvariante positiv enden sollte. »Wir werden darauf achten«, merkt Dr. Birgit Marenbach an, »dass alle Einwendungen zur Talquerung beachtet und besonders genau geprüft werden. Das Verfahren des StUB-Forums«, ergänzt die GL-Sprecherin für Stadtplanung, »stellen wir nicht in Frage«.

Außerdem fordert die grüne Sprecherin für Naturschutz, Bianca Fuchs, für die Streckenplanung Wöhrmühle einen deutlich höheren ökologischen Ausgleich, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Raumordnungsverfahren wird voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein.

Stellungnahme der Stadtratsfraktion GRÜNE|Grüne Liste vom 8.4.2019

Anmerkung: Der Text wurde inzwischen (02.09.19) überarbeitet. Im ersten Absatz stand ursprünglich: »Drei andere Varianten über den Dechsendorfer- oder Büchenbacher Damm und über die Kosbacher Brücke werden jedoch auch als Alternativvarianten im Raumordnungsverfahren überprüft«. Dieser Satz ist inzwischen überholt, da diese Varianten die formalen Vorgaben nicht erfüllen. Es befinden sich nur noch die »Vorzugsvariante« Wöhrmühle und die Alternative Kosbacher Brücke im Raumordnungsverfahren.

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