Das Bayerische Ausführungsgesetz des Glücksspielstaatsvertrags bietet den Gemeinden die Möglichkeit die Sperrzeit für Spielhallen über die gesetzlich festgeschriebene Mindestsperrzeit von drei Uhr bis sechs Uhr hinaus zu verlängern. Die Verwaltung soll prüfen, welche Sperrzeit-Einschränkungen in Erlangen nach der neuen Gesetzeslage möglich und sinnvoll sind.
Stadtratsantrag
Das Bayerische Ausführungsgesetz des Glücksspielstaatsvertrags bietet den Gemeinden die Möglichkeit die Sperrzeit für Spielhallen über die gesetzlich festgeschriebene Mindestsperrzeit von drei Uhr bis sechs Uhr hinaus zu verlängern. Mit diesem zusätzlichen Steuerungsinstrument haben die Gemeinden zumindest eine kleine Möglichkeit, um auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort reagieren zu können. Durch die Ausweitung der Sperrzeit könnte der Betrieb von Spielhallen in den Innenstädten wirtschaftlich uninteressanter werden. Außerdem steht dann nicht mehr ein kompletter Tag zum Spielen zur Verfügung.
Wir beantragen:
die Verwaltung soll bitte prüfen, welche Sperrzeit-Einschränkungen in Erlangen nach der neuen Gesetzeslage möglich und sinnvoll sind.
Susanne Lender-Cassens