Durchsetzung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen

Bezugnehmend u.a. auf die Bürger*innenversammlung Innenstadt: In Erlangen gibt es einige verkehrsberuhigte Bereiche, auf denen trotz baulicher Maßnahmen (z. B. spezieller Oberfläche der Fahrbahn, Fußverkehr vollständig auf der Fahrbahn in alle Richtungen) oft erhöhte Geschwindigkeiten zu beobachten sind.
Als Beispiele sind hier die Raumerstraße, Südliche Stadtmauerstraße, vor dem Frankenhof/KUBIC bzw. die Westliche Stadtmauerstraße im Bereich der Gerbereiunterführung und Nördl. Hauptstraße zu nennen.

Wir beantragen zu prüfen:
    • Welche Möglichkeiten existieren, die Einhaltung der vorgegeben Schrittgeschwindigkeit durchzusetzen?

Neben größeren bauliche Veränderungen in Form von wechselseitigen Grünflächen, erscheinen hier vor allem kosten- und aufwandsarm bzw. schnell ausführbare (auch temporäre) Lösungen zielführend.

Peter Weierich, Sprecher für Mobilität
Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende

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