Resolution AKW Grafenrheinfeld stilllegen!

Der Stadtrat der Stadt Erlangen soll die Bundesregierung und die Bay. Staatsregierung auffordern, das Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld schnell und dauerhaft abzuschalten …

Gemeinsamer Stadtratsantrag SPD/Grüne Liste:

 Wir beantragen:

• Der Stadtrat der Stadt Erlangen fordert die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, die schnellstmögliche und dauerhafte Abschaltung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld in die Wege zu leiten.
• Der Stadtrat fordert den Bayerischen Städtetag auf, die Interessen der vom Betrieb des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld bedrohten Stadt Erlangen gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und über den Deutschen Städtetag auch gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zur Geltung zu bringen.
• Der Stadtrat fordert auch die mittelfränkischen Abgeordneten des Bundestages und des Landtages auf, diese Resolution unterstützen. Er fordert die mittelfränkischen Europaabgeordneten auf, im gleichen Sinne für eine Abschaltung aller Atomkraftwerke der EU-Mitgliedsstaaten einzutreten.

Begründung:
Das AKW Grafenrheinfeld gehört mit seiner Inbetriebnahme im Jahre 1981 zu den älteren in Deutschland, ist gegen Flugzeugabstürze und terroristische Anschläge nicht gesichert und bis in die jüngste Vergangenheit wiederholt durch Störanfälligkeit und militärische Übungsflüge in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt!
Die Bundesregierung hat ein dreimonatiges Moratorium verkündet, um alle deutschen Atomkraftwerke auf Mängel in ihrer Sicherheitsauslegung zu überprüfen. Die erwarteten Erkenntnisse sollen in atomrechtliche Anordnungen oder in neue gesetzliche Sicherheitsbestimmungen münden.
Wir sind der Auffassung, dass schon heute Erkenntnisse vorliegen, die eine Abschaltung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld zur Folge haben müssten. Um diese Sicht rechtzeitig in den bevorstehenden Entscheidungsprozess einzubringen, ist eine sofortige Stellungnahme des Stadtrates erforderlich.
Begründung der Zulässigkeit:
Den bayerischen Gemeinden gibt Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen. Dazu gehört auch das Recht, sich im Rahmen von Verfahren zu äußern, in denen sie selbst nicht für Entscheidungen zuständig sind, die sich jedoch auf ihren verfassungsrechtlich garantierten Tätigkeitsbereich oder sich sogar auf ihre Existenz auswirken können, wie dies beim Betrieb des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld der Fall ist.
Wir sind der Auffassung, dass dem Erlanger Stadtrat das Recht zusteht, sich zu einem Verfahren zu äußern, das einen Sachverhalt regelt, durch den Erlangen in seiner Existenz bedroht sein könnte.
Die Ereignisse in Japan haben nicht nur in der Bevölkerung das Bewusstsein für die massive Gefährdung des menschlichen Lebens durch den Betrieb von Atomkraftwerken geschärft. Auch die Bundesregierung hält die Überprüfung der Sicherheitsstruktur aller deutschen Atomkraftwerke für erforderlich und hat deshalb mit einem dreimonatigen Moratorium den Vollzug des erst vor kurzem beschlossenen Laufzeitverlängerungsgesetzes ausgesetzt.

Wir sind der Auffassung, dass das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nicht die Voraussetzungen für einen gefährdungsfreien Betrieb erfüllt. Die Grundlagen dieser Erkenntnis sind nicht neu: Jeder Mensch macht Fehler.
Auch das Bedienpersonal des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld ist davon nicht frei. Bis heute sind über 200 meldepflichtige Vorfälle eingetreten.

Je älter die Technik, desto störanfälliger ist sie.
Die Konstruktion des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld beruht auf den technischen Erkenntnissen der 60er und 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Ein ebenso altes Kraftfahrzeug bekommt ein Oldtimer-Kennzeichen und ihm werden technische Mängel als selbstverständlich nachgesehen. Jedenfalls entspricht eine ältere Technik nicht mehr den heutigen Erwartungen und Anforderungen. Auch aus dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld wurde schon der Ausfall von Notstromgeneratoren bekannt.

Die Auslegungskriterien sind veraltet und überholt.
Sie entsprechen im Wesentlichen dem Wissensstand des Jahres 1970. Interne technische Nachrüstungen können grundlegende Konstruktionsmängel nicht beheben. Hingewiesen sei auf Erkenntnisse aus Störfällen bei anderen Anlagen, auf die zwischenzeitliche revolutionäre Entwicklung der Datenverarbeitung und der Datenkommunikation, auf die zum Konstruktionszeitpunkt nicht erkannte Terrorgefährdung, auf die damals nicht bedachte Entwicklung des Flugverkehrs und der Flugzeugtypen und auf die Zunahme der Stürme und Überschwemmungen im Zuge der Klimaveränderung und die daraus resultierende stärkere Gefahr einer zusammenbrechenden Stromversorgung, wie sie auch in Deutschland schon eingetreten ist.

Dazu kommen die Gefährdungserhöhungen aus dem nach Betriebsbeginn genehmigten Einsatz von Plutonium-Brennelementen (MOX) und aus der Errichtung eines unzureichend gesicherten Zwischenlagers für abgenutzte Brennelemente. Für diese und andere Sachverhalte ist das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nicht hinreichend ausgelegt.
Die aus diesen Erkenntnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen liegen für uns auf der Hand:
Als Folge kleinster technischer Mängel oder unbedachter Fehlbedienung oder der nicht vorhergesehenen Verkettung kleinster Ursachen kann die Kühlung des Reaktorkerns beeinträchtigt werden oder ganz ausfallen.
Als Folge des Ausfalls der Reaktorkühlung kann es zu einem Störfall kommen, in dessen Verlauf auch Gebiete des Erlanger Stadtgebietes und ihre BewohnerInnen verstrahlt werden.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer solchen Katastrophe rechnerisch gering sein mag, so können doch die Auswirkungen bei ihrem Eintritt so verheerend sein.
Dieses jederzeit mögliche Schadensausmaß verbietet es im Interesse der hier lebenden Menschen, das Risiko eines Schadenseintritts einzugehen. Das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld muss nach dieser Logik zeitnah abgeschaltet werden.

Diese Schlussfolgerung müsste aus Achtung vor dem menschlichen Leben selbst dann gelten, wenn dadurch die Stromversorgung verteuert würde. Tatsächlich aber wird in Deutschland bis zu 30% mehr Strom produziert als verbraucht, so dass ein Abschalten des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld problemlos möglich ist.

Der Schweinfurter Stadtrat hat eine solche Resolution bereits in seiner Sitzung am 29.03.2011 einstimmig beschlossen.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Florian Janik
Fraktionsvorsitzender

Für die Grüne Liste-Fraktion:

Harald Bußmann
Umweltpolitischer Sprecher

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.