Residenzpflicht von Flüchtlingen

Die Residenzpflicht für Flüchtlinge soll endlich auf den Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen ausgedehnt werden …

Stadtratsantrag

Bisher ist es nicht gelungen, die Residenzpflicht von Flüchtlingen vom jeweiligen Gebiet der Stadt bzw. des Landkreises auf das gesamte Gebiet des Großraumes Nürnberg-Fürth-Erlangen auszuweiten. Dies führt zu einer erheblichen Einschränkung für die Betroffenen. Auch für die Verwaltungen stellt dies einen Mehraufwand dar, da beispielsweise in Erlangen wohnende Flüchtlinge jedes mal bei einem erforderlichen Besuch eines Anwalts in Nürnberg eine Genehmigung benötigen.

Wir beantragen daher,

dass der Oberbürgermeister zeitnah bis Oktober 2009 mit den Oberbürgermeistern der Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie den Landräten der Landkreise Nürnberg, Fürth und Erlangen-Höchstadt, Kontakt aufnimmt mit dem Ziel, dass die Residenzpflicht auf den Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen ausgedehnt wird.

Wolfgang Winkler

 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.