Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf

Der Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf könnte in der kommenden UVPA-Sitzung einen entscheidenden Schritt voran kommen – ist aber nicht unumstritten …

Antrag zum Umwelt-, Verkehts- und Planungsausschuss am 14.2.2012

Der lange diskutierte Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf könnte in der kommenden UVPA-Sitzung einen entscheidenden Schritt voran kommen: der dafür notwendige Bebauungsplan E 392 soll gebilligt und anschließend ausgelegt werden.

Bekanntermaßen ist dieses Projekt vor Ort nicht unumstritten: während sich viele EltersdorferInnen z.B. auf der letzten BürgerInnenversammlung für dieses Projekt stark gemacht haben, lehnen einige Landwirte und direkte AnwohnerInnen diesen Lückenschluss ab.

Um die Nachteile der Landwirte (z.B. Flächenverlust) zu kompensieren, soll der Radweg so ausgebaut werden, dass er auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge geeignet wäre.

Zur Schonung des städtischen Haushalts und um den Flächenverbrauch zu minimieren, werden im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nach Möglichkeit städtische Flächen und bereits vorhandene Wege genutzt – wie z.B. der Wiesengrundweg.

Im besagten Wiesengrundweg wehren sich jetzt die AnwohnerInnen gegen diesen Vorschlag – nicht gegen den Radweg an sich, sondern dagegen, dass dieser Radweg und somit auch ihre Anliegerstraße von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden soll. Der Eltersdorfer Ortsbeirat hat sich daraufhin mehrheitlich dafür ausgesprochen, den geplanten Radweg separat und parallel zum Wiesengrundweg anzulegen, was laut Stellungnahme der Verwaltung Mehrkosten von 50.000 € verursachen würde.

Der Verwaltungvorschlag für den kommenden UVPA berücksichtigt auch aus weiteren Gründen die Forderung des Ortsbeirat nicht und stellt diese Gründe gut in einer Synopse dar. Wir teilen bei diesem Thema die Position der Verwaltung, erinnern uns aber auch an die bisherigen Beratungen, als ein Großteil der UVPA-Mitglieder Unterstützung für die Forderung des Ortsbeirats signalisierten.

Für den Fall, dass die Mehrheit des UVPAs die Verwaltung auffordert, die Alternativroute mit Mehrkosten und erhöhtem Flächenverbrauch weiter zu verfolgen, stellen wir folgenden Änderungsantrag:

Der Wiesengrundweg wird in dem Abschnitt, in dem der geplante Radweg verlaufen soll, den Anliegern als öffentlich gewidmeter Privatweg zum Kauf angeboten.

Die Alternativtrasse wird nur weiter verfolgt, wenn dieser Abschnitt der Stadt abgekauft wird.

Begründung:

Man kann als Anlieger einer Sackgasse im Eigentum der Stadt nicht verlangen, dass diese Straße auf alle Zeiten eine Sackgasse bleibt. Gerade im Hinblick auf den städtischen Haushalt und dem Ziel des sparsamen Flächenverbrauchs muss die Stadt ihr Eigentum effizient nutzen, im Fall des Wiesengrundwegs also auch für mehrere Verkehrsarten gleichzeitig. Sollen diese Ziele hinter das Erholungsbedürfnis der Anlieger gestellt werden, müssen diese wenigstens einen Teil der Mehrkosten tragen, im vorliegenden Fall also durch den Erwerb der Straße.

Harald Bußmann

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