Recycling-Papier in der Stadtverwaltung

Die Grüne Liste hat nun beantragt, dass in allen Bereichen der Verwaltung, den Tochtergesellschaften und in den Schulen grundsätzlich Recyclingpapier verwendet wird. Trotz eindeutiger Rechtlage wird in vielen Bereichen Recyclingmaterial nicht verwendet …

 

Antrag Recyclingpapier in Schulen

Antrag Verwendung von Recyclingpapier in Stadtverwaltung und Tochtergesellschaften

Die Grüne Liste hat nun beantragt, dass in allen Bereichen der Verwaltung, den Tochtergesellschaften und in den Schulen grundsätzlich Recyclingpapier verwendet wird. Außerdem sollen Informationsblätter an die Eltern herausgegeben werden, die den Einkauf von Recycling-Schulheften, -Blöcken usw. empfehlen.

Papierverbrauch und Papierwahl sind unmittelbar mit dem Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz verbunden. Deutschland ist der größte Hersteller und Konsument von grafischen Papieren in Europa.

Das Hintergrundpapier „Ökobilanzen für graphische Papiere“ des Umweltbundesamtes hob vor 10 Jahren hervor, dass es „wesentlich umweltverträglicher ist, graphische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dazu frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen“. Dieses Jahr hat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg die Herstellung von Frischfaser- und Recyclingpapier neu untersucht. Das Resümee lautet: Bei allen betrachteten Indikatoren ist die Umweltbilanz des Recyclingpapiers eindeutig im Vorteil.

Recyclingpapier dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ erfüllt bezüglich Bedruck- und Kopierbarkeit alle Qualitätsanforderungen.

In der Erlanger Stadtverwaltung soll nach einer Festlegung aus dem Jahr 1990 grundsätzlich Recyclingpapier verwendet werden. Aktuell werden zwei Papiersorten zentral für die städtischen Dienststellen und den Entwässerungsbetrieb beschafft: Recyclingpapier und weißes chlorfrei gebleichtes (tcf) Frischfaserpapier. Der Recyclingpapieranteil über diesen Bestellweg beträgt noch 96  %. Das tcf-Papier ist eigentlich nur für Ämter gedacht, bei denen die Verwendung einer bestimmten Papiersorte vorgeschrieben ist (Standesamt, Pass- und Ausweiswesen). Auf den ersten Blick eine erfreuliche Bilanz.

Aber: z. B. die städtischen Tochtergesellschaften und der Oberbürgermeister bestellen ihr Papier direkt und verwenden grundsätzlich kein Recyclingpapier, sind also in der obigen Statistik nicht enthalten. Aufgrund einer Anfrage der Grünen Liste wurde vor drei Jahren eine Umfrage zur Papierverwendung in der Verwaltung gestartet. Diese ergab auch, dass im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters bei allen städtischen Tochtergesellschaften (außer EBE) und beim Zweckverband Abfallwirtschaft gar kein Recyclingpapier verwendet wird. Daran hat sich bis heute nichts geändert, obwohl auch die städtischen Tochtergesellschaften 1990 gebeten wurden, sich einem weitgehenden Einsatz von Recyclingpapier anzuschließen. Die GGFA machte damals keine Angaben, verwendet aber nach unserer Beobachtung auch kein Recyclingpapier.

Außerdem gibt es Bestrebungen einzelner Dienststellen, den grundsätzlichen Einsatz von Recyclingpapier in der Verwaltung zu unterlaufen, weil sie Frischfaserpapier „ansehnlicher“ finden. Ärgerlich an dieser Tendenz ist zudem, dass das weiße Papier wesentlich teuerer als das Recyclingpapier ist. Ein nicht unerheblicher finanzieller Faktor angesichts des hohen Papierverbrauchs, der auch nach den EDV-Umstellungen der letzten Zeit nicht rückläufig ist. Heutige „eGovernment“-Anwendungen vermeiden oft nur den Einsatz von Briefumschlägen und Briefmarken, die eigentlichen Dokumente aber werden an beiden Enden der Leitung auf Papier ausgedruckt und das möglichst von allen Beteiligten.

Die Rechtslage ist dagegen eindeutig: Nach dem Bayerischen Abfallgesetz und Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes ist es im Bereich der öffentlichen Hand unzulässig, Papier zu verwenden, das nicht aus Recyclingmaterial besteht.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.