Rechtsicherheit für transparente Aufsichtsräte

Erneut wurde die bisher immer wieder von der Grünen Liste und anderen Grünen Fraktionen vorgebrachte Position bestätigt, dass es möglich ist, Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs tansparenter zu gestalten.

Pressemitteilung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.5.06 die Berufungsklage der Stadt Passau zum so genannten Transparenzurteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Februar vergangen Jahres zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.

Damit wurde erneut die bisher immer wieder von der Grünen Liste und anderen Grünen Fraktionen vorgebrachte Position bestätigt, dass es möglich ist, Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs tansparenter zu gestalten. Die dagegen vorgebrachten Argumente, dies sei aufgrund des GmbH-Rechts nicht möglich, entpuppen sich nunmehr als vorgeschoben.
Das Gericht macht in seiner Entscheidung deutlich, dass es wenig zweckmäßig ist, jedem Aufsichtsratsmitglied die Entscheidung zu überlassen, ob er oder sie einen TOP für geheimhaltungspflichtig hält. Das wäre riskant, bei unzutreffender Einschätzung drohen Schadensersatzansprüche der GmbH oder sogar die Strafbarkeit. Im Gesellschaftsvertrag könne, so das Gericht, bestimmt werden, welches Organ festlegt, welche Tagesordnungspunkte wie lange der Verschwiegenheit unterliegen. Insoweit hat der Stadtrat einen Gestaltungsspielraum.
Wörtlich heißt es im Urteil: „Erfreulicherweise bietet das GmbH-Recht aber genügend Spiel-räume, die Gesellschafterverträge so auszugestalten, dass grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats nicht unter die Räder geraten. Dazu gehören die Transparenz der Entscheidungen, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch die Öffentlichkeit und die Medien und der Respekt vor den mündigen Wahlbürgerinnen und Wahlbürgern.“

Die Grüne Liste hat bereits im Februar letzten Jahres eine Überprüfung beantragt, inwieweit das Regensburger Urteil Auswirkungen auf die Praxis der kommunalen Aufsichtsräte in Erlangen haben wird. Die Behandlung des Antrags wurde damals aus „Zeitgründen“ und mit dem Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung über die Berufungsklage aufgeschoben. „Wir werden nun schleunigst wieder an unseren Antrag erinnern, dass Aufsichtsratsitzungen auch öffentlich stattfinden und die BürgerInnen einen besseren Einblick in unsere kommunalen Gesellschaften bekommen“, so Fraktionsvorsitzender Wolfgang Winkler.

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