Rechts- vor Links und Tempo 30 in der Innenstadt

Ein großer Teil der Innenstadt zwischen Bahnstrecke, Martin-Luther- und Lorlebergplatz und Henkestraße liegt in einer Tempo-30-Zone, abgesehen von den Busrouten gilt grundsätzlich „Rechts-vor-Links“. Eine Ausnahme stellt der Straßenzug Friedrich- und Luitpoldstraße dar: dieser ist als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, zwischen Haupt- und Gebbertstraße muss dort aktuell höchstens an der Ampel zur Fahrstraße gewartet werden. Dieses führt aber neben der dafür notwendigen, zusätzlichen Beschilderung auch dazu, dass der Bus an der Kreuzung Schuh-/Friedrichstraße entgegen der sonstigen Regelung in der Innenstadt wartepflichtig ist.

Stadtratsantrag:

Wir beantragen:
Der Straßenzug Friedrich- und Luitpoldstraße zwischen Haupt- und Gebbertstraße wird in die umliegende Rechts-vor-Links-Regelung integriert.

Im Bereich südlich der Henkstraße liegt Wohnnutzung neben Büronutzung, das Gebiet ist geprägt durch eine hohe Zahl zufußgehender und radfahrender Personen.

Wir beantragen:
Die Tempo-30-Zone wird bis zur Werner-von-Siemens-Straße erweitert.

Harald Bußmann

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