Vorfahrtsberechtigung des Radweges an der Kreuzung Dompfaffstraße

Kann der vorhandene Radweg – parallel zum Steinforstgraben – an der Kreuzung mit der Dompfaffstraße vorfahrtsberechtigt ausgeführt werden?

Stadtratsantrag

Aufgrund des Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung am 26.2.2015 im Stadtrat sind alle Vorgaben der AGFK Bayern e.V. erfüllt.

Als erste Maßnahme zur Verbesserung des Radstadtverkehrs bitten wir zu prüfen, ob der vorhandene Radweg – parallel zum Steinforstgraben – an der Kreuzung mit der Dompfaffstraße vorfahrtsberechtigt ausgeführt werden kann.

Birgit Marenbach

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