Radverkehr in der Fußgängerzone

Ein Antrag der Grünen Liste sieht vor, dass die FußgängerInnenzone für den Fahrradverkehr freigegeben werden soll. Zuspruch kommt von Polizei und Verwaltung, aber der Stadtrat zögert.

Über die Situation des Radverkehrs in der Altstadt in Nord-Süd-Richtung wird seit Jahren diskutiert. Die Benutzung der FußgängerInnenzone ist ebenso verboten wie die Durchquerung des Schlossgartens. Die Goethestraße wird auch nach dem Umbau aufgrund der Busfrequenz zum Radfahren nicht attraktiver werden. So verbleibt eigentlich nur der Straßenzug Kammererstraße, Apothekergasse, Halbmond- und Apfelstraße. „Hier haben sich die Bedingungen aber nicht verbessert, sondern verschlechtert: die Auslagen, die Außenbestuhlung und die parkenden Autos in der Kammererstraße sprechen der Bezeichnung ‚Radachse‘ schon seit Jahren Hohn.“, so der verkehrspolitische Sprecher der Grünen Liste, Harald Bußmann.

Im neu sanierten Straßenzug Apfel- und Halbmondstraße ist inzwischen eine Außenbestuhlung der dort ansässigen Gastronomie zugelassen. Die GL hat diese zur Steigerung der Aufenthaltsqualität notwendige Möglichkeit mitgetragen, teilt aber auch die Bedenken des ADFC: eine Außenbestuhlung zusätzlich zu den – oftmals widerrechtlich – parkenden Autos und zur sonstigen Nutzung des Straßenraums (Mülltonnen) stellt eine weitere Einschränkung des Radverkehrs dar.

Der Druck auf die FußgängerInnenzone habe sich erhöht, die Zahl der FahrradfahrerInnen dort werde zunehmen, führt Bußmann weiter aus und erläutert die Position der Grünen Liste. „Unserer Meinung nach sollte diese abzusehende Entwicklung gezielt gesteuert und der Radverkehr in der FußgängerInnenzone zumindest Nachts zugelassen werden. In vielen Städten bundesweit gibt es diese Möglichkeit, nicht nur in der Fahrradhochburg Münster, sondern auch in Nürnberg und Würzburg.“ Außerdem sei die Öffnung im Sinne des begrüßenswerten Verkehrskonzeptes „Shared Space” – alle Verkehrsteilnehmer teilen sich den öffentlichen Raum gleichberechtigt.

Die Verwaltung geht über den GL-Antrag hinaus und schlägt in ihrer Stellungnahme eine probeweise Öffnung sogar rund um die Uhr vor. Sie verweist in ihrem Resümee u.a. auf das Beispiel Amberg, wo „im Herbst 2008 trotz zunächst großer Skepsis seitens der Politik [ein] Probelauf gestartet und die Fußgängerzone ohne zeitliche Einschränkung für den Radverkehr freigegeben“ wurde – um im Mai 2009 später diese Freigabe endgültig zu beschließen. Wie offensichtlich in Amberg auch tut sich die Erlanger Politik dennoch schwer mit diesem Thema. Dreimal – zuletzt am 9. Februar, stand dieser Antrag inzwischen auf der Tagesordnung einer Stadtrats- bzw Ausschussitzung und wurde wiederum vertagt. Einmal wäre ÖDP-Stadtrat Frank Höppel das Zünglein an der Waage gewesen – fehlte aber krankheitsbedingt. Dann wollte die SPD-Fraktion eine Vertagung, weil sie noch weiteren Informations- und Diskussionsbedarf habe.

Obwohl selbst die Stellungnahme der Polizei eindeutig ist: Sie bestätigt die Grüne Liste mit dem Hinweis, dass schon „während der im Jahr 2008 erfolgten Umbaumaßnahmen in der Apfel- bzw. Halbmondstraße […] der Radverkehr komplett über die Hauptstraße geführt wurde. Trotzdem konnte aus polizeilicher Sicht keine Zunahme des Unfallgeschehens bzw. kein Anstieg von Beschwerden festgestellt werden.“ Es sei nicht nachvollziehbar, so die Polizei weiter, „dass in der Zeit von 18:30 bis 10:30 Uhr in der Hauptstraße zwar Lieferverkehr mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt werden darf, das Befahren der gleichen Strecke mit einem Fahrrad aber nicht erlaubt ist.“

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