Probleme im Rahmen der Bewilligung von ALG II und Grundsicherung

In dem Bereich von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung werden bekannterweise relativ vie­le Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen angefochten. Eine nicht unbeträchtliche An­zahl von Widersprüchen bzw. Klagen haben ganz oder zumindest teilweise Erfolg mit der Folge, dass hier die Stadt Erlangen die Kosten der Betroffenen ganz oder teilweise über­neh­men muss.

 

Stadtratsantrag:

In dem Bereich von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung werden bekannterweise relativ vie­le Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen angefochten. Eine nicht unbeträchtliche An­zahl von Widersprüchen bzw. Klagen haben ganz oder zumindest teilweise Erfolg mit der Folge, dass hier die Stadt Erlangen die Kosten der Betroffenen ganz oder teilweise über­neh­men muss.

Bitte beantworten Sie in einer HFPA-Sitzung folgende Frage:

Wie hoch waren im Jahr 2011 und 2012 die Kosten, die die Stadt Erlangen im Rah­men von Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen an die Gegenseite be­zah­len musste, und wie hoch waren die Kosten – aufgeschlüsselt in Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten – in den Jahren 2011 und 2012, die die Stadt Erlangen im Rahmen von Klageverfahren gegen Bescheide des Jobcenter  bezahlen musste?

Wolfgang Winkler

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