In dem Bereich von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung werden bekannterweise relativ viele Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen angefochten. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Widersprüchen bzw. Klagen haben ganz oder zumindest teilweise Erfolg mit der Folge, dass hier die Stadt Erlangen die Kosten der Betroffenen ganz oder teilweise übernehmen muss.
Stadtratsantrag:
In dem Bereich von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung werden bekannterweise relativ viele Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen angefochten. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Widersprüchen bzw. Klagen haben ganz oder zumindest teilweise Erfolg mit der Folge, dass hier die Stadt Erlangen die Kosten der Betroffenen ganz oder teilweise übernehmen muss.
Bitte beantworten Sie in einer HFPA-Sitzung folgende Frage:
Wie hoch waren im Jahr 2011 und 2012 die Kosten, die die Stadt Erlangen im Rahmen von Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jobcenter der Stadt Erlangen an die Gegenseite bezahlen musste, und wie hoch waren die Kosten – aufgeschlüsselt in Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten – in den Jahren 2011 und 2012, die die Stadt Erlangen im Rahmen von Klageverfahren gegen Bescheide des Jobcenter bezahlen musste?
Wolfgang Winkler