Plakatierungsverordnung

Die letzten Wochen war Erlangen mit Arcaden-Plakaten zugepflastert. Ein großer Teil dieser mfi-Plakate auf mobilen Dreieckständern sind erst mal ohne Genehmigung aufgestellt und nicht wieder abgebaut worden.

Antrag

Wir beantragen: Die derzeit gültige Plakatierungsverordnung der Stadt Erlangen wird aufgehoben.

Begründung: Die letzten Wochen war Erlangen mit Arcaden-Plakaten zugepflastert. Ein großer Teil dieser mfi-Plakate auf mobilen Dreieckständern sind erst mal ohne Genehmigung aufgestellt und nicht wieder abgebaut worden.
Nach der bisherigen Praxis aufgrund der Plakatierungsverordnung wäre von der Verwaltung eine andere Plakatierung in dieser Art nie genehmigt und vielleicht ans E-Werk verwiesen worden. In diesem Fall allerdings wurde der mfi erst eine kostenlose Genehmigung erteilt, die dann auf 60 Plakate gegen Entgeld reduziert wurde. Das sei ein Versehen gewesen, so die erste Reaktion aus der Verwaltung aufgrund einer Nachfrage der Grünen Liste. Zudem wurde diese genehmigte Anzahl bei weitem überschritten. Das sei ein Verstoß gegen die Plakatierregelung, die mfi werde aufgefordert die überzähligen Flächen abzubauen, war die zweite spontane Reaktion aus der Verwaltung. Die dritte war, dass die mfi nun auf die CSU und FDP mit dem Anliegen zugehen werde, die mfi-Plakate als eigene Plakatierung zu übernehmen, was ja dann unter die Wahlplakatierungs-Sonderregelung nach § 2 Abs. 1 fal-len wurde. Die abschließende Stellungsnahme war dann aber, dass die mfi-Plakatierung auch ohne Übernahme von Parteien genehmigt worden sei. Berufen wurde sich diesmal auf § 2 Abs. 4 der Plakatierverordnung:

(4) Die Stadt kann anlässlich besonderer Ereignisse im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von
den Vorschriften des § 1 Abs. 1 Satz 1 gestatten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild
oder ein Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und
Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.

Bürgerentscheide seien ein solch besonderes Ereignis und die mfi sei „als Vorhabenträgerin von den Bürgerentscheiden am 18.09.2005 unmittelbar betroffen“.

Während selbst für Parteien oder Antragsteller von Bürgerbegehren nur 15 Ständer im Innenstadtbereich zulässig sind, standen dort mindestens die doppelte Anzahl von mfi-Ständern.

Hier wurde offensichtlich zurechtgebogen und dadurch ein erhebliches Ungleichgewicht in der Plakatwerbung zugunsten der mfi für die Bürgerbegehren geschaffen. Die Initiative „Stadtverträgliche Arcaden“ dagegen hat sich an die Auflagen gehalten und war dadurch benachteiligt. Dies zeigt, dass diese Verordnung dann ignoriert wird, wenn die Interessen der Stadtratsmehrheit und der Stadtspitze berührt sind.

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