Personalpolitik bei der GGFA

In den „Erlanger Nachrichten“ wurde über die drei Personalrätinnen der GGFA berichtet, deren befristete Arbeitsverhältnisse nicht verlängert wurden mit dem Ergebnis, dass sie bei der GGFA als Mitarbeiterinnen ausgeschieden sind. Die genannten Vorfälle und die Berichterstattung hierüber in den EN veranlassen uns zu folgender Stellungnahme:

Pressemitteilung

Die GGFA führt einige Projekte durch, deren finanzielle Förderung durch den Bund oder andere Auftraggeber/Kostenträger zeitlich befristet ist. Die MitarbeiterInnen bei diesen Projekten erhalten in der Regel nur befristete Arbeitsverhältnisse. Dies galt auch für die drei betroffenen ehemaligen Personalrätinnen. Nach dem Gesetz ist dies zulässig. Auf der anderen Seite stellen befristete Arbeitsverträge für die Betroffenen eine relativ große Un-sicherheit dar. Aus unserer Sicht müssen daher befristete Arbeitsverträge auf ein Minimum reduziert werden. Da die GGFA immer wieder Projekte durchführt, die zeitlich befristet finanziell gefördert werden, sind wir der Meinung, dass zumindest ein größerer Teil der in diesen Projekten Beschäftigten ohne weiteres unbefristete Arbeitsverträge erhalten könnte und auch müsste. Dies würde für die Betroffenen wesentlich mehr Sicherheit bringen und im Übrigen auch dem Betriebsklima gut tun.

Zum Zeitpunkt der Nichtverlängerung der befristeten Arbeitsverträge mit den drei betrof-fenen Personalrätinnen war die GGFA auf Grund einer Mittelsperre des Bundes zu finanziel-len Kürzungen gezwungen. Kurz danach hat sich diese Situation wieder entspannt. Infolge dessen hat die GGFA über Zeitungsannoncen neue Stellen ausgeschrieben. Wir sind der Meinung, dass in einem solchen Fall eine neue Stelle künftig zuerst denjenigen angeboten werden muss, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der GGFA tätig sind oder bis vor kurzem waren. Gemäß § 30 Abs. 2 TVöD ist unseres Erachtens die GGFA hierzu sogar tarifvertragsrechtlich verpflichtet.

Ein weiteres Problem ist, dass es sich bei einer der betroffenen Personalrätinnen um eine allein erziehende Mutter handelt, die nur zu einer Teilzeittätigkeit in der Lage war und ist. Wir sind der Ansicht, dass in einem solchen Fall die GGFA bereit sein muss, statt einer Vollzeitstelle auch zwei Halbzeitstellen auszuschreiben und anzubieten. Gerade als Toch-tergesellschaft der Stadt Erlangen ist es die Verpflichtung der GGFA eine kinder- und fami-lienfreundliche Beschäftigungspolitik zu betreiben, d.h. unter anderem auch, so viele Teil-zeitstellen wie möglich anzubieten, auch wenn dies teilweise zu einem organisatorischen Mehraufwand führen sollte.

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