Paul-Gossen-Straße – Verkehrsführung für den Radverkehr

Die Verkehrsführung in der Paul-Gossen-Straße in Fahrtrichtung Osten im Bereich der Baustellen auf der Südseite zwischen der Zufahrt zur Polizei und dem Areva-Hauptsitz soll gemäß des Leitfadens „Baustellen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) so geändert werden, dass der Radverkehr wieder eine vorschriftsmäßige und sichere Verkehrsführung in Fahrtrichtung Osten erhält.

Dringlichkeitsantrag zum Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 16.05.17

Seit einigen Tagen ist der Geh- und Radweg auf der Südseite der Paul-Gossen-Straße zwischen der Zufahrt zur Polizei und der Günther-Scharowsky-Straße gesperrt, Fußgänger*innen müssen gemäß Beschilderung die Fahrbahnseite wechseln.

Für den Radverkehr gibt es keinerlei Beschilderung wie z.B. „Fahrbahn benutzen“ – wohl auch deshalb nutzen viele Radfahrer*innen den Geh- und Radweg auf der Nordseite entgegen der zulässigen Fahrtrichtung.

Ende der vergangen Woche wurde jetzt zusätzlich der Geh- und Radweg zwischen Günther-Scharowsky-Straße und dem Areva-Hauptsitz gesperrt. In diesem Fall werden sowohl Fuß- als auch Radverkehr auf den nördlichen Geh- und Radweg verwiesen, die Benutzung der Fahrbahn sogar ausdrücklich verboten.

Dort ist der Weg dann als „Gehweg, Radfahrer frei“ ausgeschildert. An der Einmündung der Aufseßstraße fehlt eine Wiederholung dieser Beschilderung, Radfahrer*innen müssten also links in die Aufseßstraße abbiegen, wenn sie sich regelkonform verhalten wollten.

Auf der gesamten Route fehlen Hinweise für den einmündenen oder abbiegenden Autoverkehr, dass Radverkehr aus der „falschen“ Richtung kommt – nicht nur bei den Parkplatzeinfahrten im westlichen Bereich, sondern auch im dafür ausdrücklich vorgesehen östlichen Bereich.

Bekanntermaßen setzen sich „Geisterradler*innen“ statistisch einem vierfachen Unfallrisiko an Einmündungen und Einfahrten aus und die Benutzung des Radwegs in der falschen Richtung stellt die häufigste Unfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrer*innen dar. Bei legal in die Gegenrichtung geöffneten Radwegen (wie z.B. zwischen Hertleinstraße und der Zufahrt zur Polizei) ist das oben genannte Risiko immerhin noch doppelt so groß – selbst bei Beachtung aller Vorschriften und Empfehlungen für 2-Richtungsradwege, die in dem fraglichen Abschnitt nicht im entferntesten erreicht werden.

Erst am 18.10.16 hat der UVPA einstimmig auf unseren Antrag hin beschlossen, dass der Leitfaden „Baustellen“ der AGFK Bayern Grundlage bei der Absicherung von Baustellen sein sollen – „unter Betrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer“. Diese Abwägung können wir hier nicht erkennen – der motorisierte Verkehr fließt möglichst ungehindert, der Radverkehr wird dagegen auf Strecken geschickt, bei denen das Unfallrisiko (wie oben dargestellt) ungleich höher ist als auf der ursprünglichen Route. Es ist in unseren Augen notwendig, dass sich beide Verkehrsarten einschränken und den übrigen Verkehrsraum teilen, wie es eine Graphik aus dem Leitfaden vorschlägt.

Harald Bußmann (Sprecher für Verkehr)

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