Unterstütze den Kommunalwahlkampf mit deiner Spende

Alle sechs Jahre wählen wir in Bayern neue Stadtratsmitglieder und Oberbürgermeister:innen. Die Vorbereitungen der Wahlen sind umfassend und die Wahlkämpfe werden fast komplett ehrenamtlich organisiert. Neben der Beteiligung vieler Menschen im Wahlkampf braucht ein erfolgreicher Wahlkampf auch finanzielle Mittel – deshalb freuen wir uns über deine großzügige Spende. 
Good to know: Bei bis zu 1.650€ Zuwendung an Parteien, reduziert sich deine Steuerlast um die Hälfte des gespendeten Betrags pro Kalenderjahr. Du hast deinen Freibetrag in 2025 noch nicht genutzt? Dann nutze ihn jetzt und nochmal in 2026. Zudem: Je früher wir Spenden haben, desto wirksamer können wir sie im Wahlkampf einsetzen.

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Grüne Stadtratsliste und Oberbürgermeister-Kandidatin für Erlangen aufgestellt

Kandidierende für die Stadtratsliste Grüne | Grüne Liste Erlangen

Am 7. Dezember haben Die GRÜNEN und die Grüne Liste ihre Aufstellungsversammlungen für die Kommunalwahl wiederholt. Grund dafür war ein formaler Fehler bei den vorherigen Aufstellungsverfahren. Aufgestellt wurde dabei die gemeinsame Liste und die Oberbürgermeister-Kandidatin Eva Linhart.
Die Grüne Oberbürgermeisterkandidatin Eva Linhart zeigt sich begeistert vom Ergebnis:
„Ich bin sehr glücklich, dass unsere starke Liste, die eine gelungene Mischung aus Erfahrung und neuem Schwung darstellt, bestätigt wurde. Dabei zeichnet sich die Liste durch eine bemerkenswerte Vielfalt aus. Besonders freut es mich, dass mit Ina Fischer auf Platz 5 erstmals eine sehbehinderte Kandidatin antritt, die das Thema Teilhabe verstärkt in die Stadtratsarbeit einbringen wird. Mit Rami Boukhachem, Bahningenieur und Vorsitzender des Ausländer- und Integrationsbeirats, setzt die Liste einen weiteren Schwerpunkt auf Weltoffenheit und Internationalität.

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Mehr Tempo 30 auf den Weg gebracht

Verkehrsschild Tempo 30

Grüne hatten neue Tempo 30-Anordnungen für verbesserte Schulwegsicherheit beantragt
„Ein wesentlicher Schritt für mehr Schulwegsicherheit“, so beurteilt die Fraktionsvorsitzende und Grüne OB-Kandidatin Eva Linhart, den im Umwelt-, Verkehrs-, und Planungssauschuss beschlossenen Plan für ausgeweitete Tempo 30-Zonen und neuer Tempo 30-Abschnitte. Möglich wurden diese unter anderem durch die im Jahr 2024 beschlossene Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). „Wir sind sehr froh, dass der Ausschuss eine Umsetzung an mehreren Stellen im Stadtgebiet einstimmig befürwortet hat“, so Linhart.

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„Öffentliche Wasserversorgung muss in kommunalen Händen bleiben“

Hand knallt spritzende Wasserflasche auf ein Geländer

Grüne | Grüne Liste warnen vor Einstieg in Privatisierung von Wasser
Zweieinhalb Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern durch Änderungen im Landesentwicklungsplan auszuhebeln, steht die kommunale Hoheit über die öffentliche Wasserversorgung erneut auf dem Spiel. Die CSU/FW-Regierung hat in der Begründung ihrer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes die Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ so erweitert, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa Getränkekonzerne – unter den Begriff fallen könnten. Dies könnte den privilegierten Zugang zu Grundwasser für kommerzielle Akteure ebnen und die kommunale Hoheit über die Wasserversorgung untergraben.

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Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept

Antrag zum Stadtrat am 11.12.25:
Ö 13 Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept – freiwillige Leistungen

Wir beangtragen: In der Beschlussvorlage von Ö 13 Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept wird
I. Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Ist-Zahlen 2025 zu analysieren, in welchem Umfang die Planansätze 2026 der freiwilligen Leistungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt werden können.

wie folgt ergänzt: Die Ergebnisse der Analyse sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu geben. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, holt die Verwaltung von den Zuschussempfänger:innen jeweils Stellungnahmen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten und Folgen der Kürzung ein.

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Schutz der öffentlichen Wasserversorgung

Ablehnung der geplanten Änderung im Bayerischen Wassergesetz
Dringlichkeitsantrag zum UVPA am 09.12.25

Wir beantragen:
1. Der Stadtrat Erlangen stellt sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Danach soll die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.
2. Der Stadtrat Erlangen stellt fest:Die öffentliche (Trink-)Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden.
3. Der Stadtrat Erlangen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im Bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen.

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