Mustafa Dana abgeschoben

Mustafa Dana, der von zwei Sicherheitskräften der Fluggesellschaft und einem Arzt begleitet wurde, landete am Freitag, den 29.10.99 um 4 Uhr morgens in Istanbul. Dort nahm ihn die Polizei in Empfang. Er wurde am späten Freitag Nachmittag dem Staatsanwalt vorgeführt, aber vorläufig nicht verhaftet.

Mustafa Dana, der von zwei Sicherheitskräften der Fluggesellschaft und einem Arzt begleitet wurde, landete am Freitag, den 29.10.99 um 4 Uhr morgens in Istanbul. Dort nahm ihn die Polizei in Empfang. Er wurde am späten Freitag Nachmittag dem Staatsanwalt vorgeführt, aber vorläufig nicht verhaftet.

Mustafa Dana erwähnte telefonisch, dass am Freitag ein Haus von Bekannten in Gaziantep (seine Herkunftsregion) dreimal durchsucht und nach ihm gefragt wurde.

Während des Zwischenstopps in Ljubljana gelang es einem Fluggast ein kurzes Gespräch mit Mustafa Dana zu führen. Mustafa Dana berichtete kurz über die Geschehnisse während der Abschiebehaft:

In Erlangen, Nürnberg und München habe er sich jedesmal vollständig entkleiden müssen. Auf dem Erlanger Polizeipräsidium sei ihm ein Telefonanruf verweigert worden. In der Zelle sei ihm Blut aus dem Ohr gelaufen und er habe Blut erbrochen. Ein Beamter habe ihn deshalb nach seinem Hausarzt gefragt. Jedoch sei kein Arzt hinzugezogen worden.

In der JVA in Nürnberg habe der Anstaltsarzt nur einen kurzen Blick auf ihn geworfen, seine Atteste gelesen und ihn ohne Untersuchung als flugtauglich eingestuft. Wie hinreichend bekannt, bescheinigte dagegen sein langjährig behandelnder Lungenfacharzt Dr. med. Brock, dass Mustafa Dana nicht flug- und hafttauglich sei.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf eine Entschließung des 102. Ärztetag in Cottbus hin:

„Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer ‚Reisefähigkeitsbescheinigung‘ unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie zum Beispiel in Behandlung stehende Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar“. (Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 24 , Seite A-1658)

für das Infobüro gegen Rassismus: (Axel Ebinger)

für die Grüne Liste : (Wolfgang Most)

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