ALG II und Grundsicherung – GL beantragt höhere Mietobergrenzen

Günstiger Wohnraum ist Mangelware auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Erlangen. „Für MieterInnen, die auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung angewiesen sind, ist es praktisch unmöglich eine frei finanzierte Wohnung zu finden, deren Miet- und Heizungskosten vom Sozialamt komplett übernommen werden“, sagt Wolfgang Winkler, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen Liste.
Das Sozialgericht Nürnberg hat die Erlanger Mietobergrenzen für EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung beanstandet.

Mit Urteil vom 06.11.2012 hat das Gericht entschieden, dass die in Erlangen bisher geltenden Mietobergrenzen zu niedrig angesetzt sind. Die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung sollte sich besser am Höchstsatz für Wohngeld orientieren und 10 Prozent darüber liegen.
Die Grüne Liste hat nun beantragt, dass die Erlanger Mietobergrenzen gemäß dem genannten Urteil erhöht werden.

Stadratsantrag Mietobergrenzen

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