Mieterhöhungen bei der GeWoBau GmbH

Zum 01.01.2003 bzw. 01.06.2003 hat die GeWoBau GmbH die Mieten bei ihren Sozialwohnun-gen angepasst. Diese Anpassung hat zu Mieterhöhungen bis zu 30 % geführt.

Antrag

Zum 01.01.2003 bzw. 01.06.2003 hat die GeWoBau GmbH die Mieten bei ihren Sozialwohnun-gen angepasst. Diese Anpassung hat zu Mieterhöhungen bis zu 30 % geführt. Die Mietanpassun-gen wurden den betroffenen Mieterinnen und Mietern jeweils 15 bis 16 Tage vorher mitgeteilt. Dies ist gesetzlich zulässig. Aus unserer Sicht ist es aber nicht vertretbar, die Betroffenen nur 15 bis 16 Tage vorher über eine Mieterhöhung von bis zu 30 % zu unterrichten. Bei einer solch kurzen Frist haben die Betroffenen keine Möglichkeit, bis zum Eintritt der Mieterhöhung zu klären, ob sie evtl. die Mieterhöhung über eine Wohngeldgewährung bzw. Wohngelderhöhung abfangen können. Sie haben auch keine Möglichkeit, sich in diesem Fall nach einer neuen güns-tigeren Wohnung umzusehen.

Wir beantragen daher,
die GeWoBau GmbH anzuweisen, künftig bei Erhöhungen von Sozialmieten von mehr als 5 Pro-zent der monatlichen Nettomiete entsprechend der Regelung bei freifinanzierten Wohnungen die Mieter mindestens 3 Monate vor Eintritt der Mieterhöhung hierüber zu informieren.

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