Verbesserung des Mikroklimas und CO2-Reduzierung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der GEWOBAU

Die Folgen des Klimawandels sind immer deutlicher spürbar. Städte weisen mit ihrem hohen Bebauungs- und Versiegelungs­grad besonders in den Sommermonaten sehr hohe Temperaturen auf, es kommt zu Hitzestaus die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung des Mikroklimas sowie der Aufenthaltsqualität stellt die systematische Fassaden- und Dachbegrünung als auch die Schaffung unversiegelter, begrünter Freiräume und Gartenanlagen dar.

Stadtratsantrag

Die Folgen des Klimawandels werden kaum mehr bestritten und ihre Auswirkungen sind immer deutlicher spürbar. Städte weisen mit ihrem hohen Bebauungs- und Versiegelungs­grad besonders in den Sommermonaten sehr hohe Temperaturen auf, es kommt zu Hitzestaus die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Ebenso wird der Lebensraum für Tiere – insbesondere Gebäudebrüter – immer mehr bedroht, teilweise durch ungeeignete Materialwahl oder Bauausführung.
Daneben ist der Städtebau einer der größten CO2-Emittenten mit rund 7 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen. Die Herstellung von Zement stößt rund drei Mal soviel Kohlendioxid aus wie z.B. der gesamte Flugverkehr. Darauf wies dieses Jahr auch der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Gerd Müller in einem Vortrag beim Bayrischen Städtetag in Memmingen hin.

Eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung des Mikroklimas sowie der Aufenthaltsqualität stellt die systematische Fassaden- und Dachbegrünung als auch die Schaffung unversiegelter, begrünter Freiräume und Gartenanlagen dar.
Gute Bedingungen für Gebäudebrüter können durch bedachte Planung und Bauausführung erzielt werden.
Mit einer nachhaltigen Auswahl der Baustoffe wie z.B. die Verwendung von Zementersatzprodukten oder ein Verzicht auf Alufassaden, können auch die CO2-Emissionen im Städtebau reduziert werden. Hierbei kann die GEWOBAU einen wesentlichen Beitrag leisten.

Wir beantragen daher, die GEWOBAU zu bitten:

  • Bei jeder Neubau- und Sanierungsmaßnahme der GEWOBAU standardmäßig konkrete Maßnahmen wie z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung von Vor- und Parkplätzen, Baumpflanzungen und Anlage von Gemeinschaftsgärten sowie Verbesserungen für Gebäudebrüter zu prüfen und eine Bewertung der vorgesehen Baumaterialien vorzunehmen.
  • Bei Architekturwettbewerben Kriterien für klimaverbessernde Maßnahmen, wie insbesondere Materialwahl, Dach- und Fassadenbegrünung standardmäßig aufzunehmen; ebenso Kriterien zur Verbesserungen für Gebäudebrüter und zur Beurteilung der ökologischen und sozialen Wertigkeit von Freiflächen.

Dr. Birgit Marenbach

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