Lohnfortzahlung und Urlaub bei Minijobs

Der Jobcenter in Erlangen soll bei den Betroffenen nachfragen, ob sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und Urlaub erhalten …

Stadtratsantrag

Die Anzahl der sogenannten Minijobs hat auch in Erlangen in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Häufig arbeiten hier Alleinerziehende. Da diese Jobs nicht Existenz sichernd sind, erhalten viele der Betroffenen ergänzendes Alg II.
Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung haben auch die in einem Minijob Beschäftigten einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Häufig werden diese Ansprüche von den Arbeitgebern missachtet. Dadurch reduziert sich das sowieso sehr geringe Einkommen der Betroffen nochmals. Zumindest bei denjenigen, die ergänzend Alg II erhalten, geht dies auch zu Lasten der Stadt.

Wir beantragen daher,

der Jobcenter in Erlangen soll bei den Betroffenen nachfragen, ob sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und Urlaub erhalten oder nicht.

Sollten die Arbeitgeber hier widerrechtlich keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und keinen Urlaub gewähren, müsste das Jobcenter in Erlangen zu Gunsten der Betroffenen tätig werden. Dies würde nicht nur die Wildwüchse in diesem Arbeitssegment etwas eindämmen, sondern auch der Stadt Erlangen finanziell zu Gute kommen.

Wolfgang Winkler

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