Klage gegen den Freistaat Bayern – Konnexitätsprinzip und G 8

Am 01.01.2004 wurde in Bayern das so genannte Konnexitätsprinzip eingeführt. Nach diesem Gesetz muss der Freistaat Bayern den Kommunen alle Kosten erstatten, die diesen dadurch entstehen, dass ihnen vom Freistaat Bayern neue Aufgaben und Verpflichtungen auferlegt werden.

Antrag

Am 01.01.2004 wurde in Bayern das so genannte Konnexitätsprinzip eingeführt. Nach diesem Gesetz muss der Freistaat Bayern den Kommunen alle Kosten erstatten, die diesen dadurch entstehen, dass ihnen vom Freistaat Bayern neue Aufgaben und Verpflichtungen auferlegt werden. Die danach erfolgte Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G 8) ist die erste Nagelprobe für das eingeführte Konnexitätsprinzip.

Durch die Einführung des G 8 haben die Kommunen erhebliche finanzielle Belastungen. Vor allem sind umfangreiche bauliche Maßnahmen bei den Gymnasien erforderlich. Nach den vom Kultusministerium zur Verfügung gestellten Zahlen wird den Städten im Landesdurch-schnitt aber nur 61 Prozent der tatsächlichen Kosten vom Freistaat Bayern ersetzt. Die Kommunen müssen rund 117 Millionen selbst bezahlen. Dabei fällt die Förderungsquote des Freistaates in den einzelnen Regierungsbezirken sehr unterschiedlich aus. In Niederbayern und Schwaben beträgt sie z.B. 78 Prozent, dagegen in Mittelfranken nur 61 Prozent.

Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Nach dem seit 01.01.2004 geltenden Konnexitätsprin-zip hat der Freistaat Bayern den Kommunen nicht 61 Prozent oder 78 Prozent sondern 100 Prozent der durch die Einführung des G 8 entstehenden Kosten zu erstatten. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages vom 16.12.2005 (siehe Anlage) wollen einige Städte diesen Anspruch einklagen. Dies unterstützen wir.

Wir beantragen daher,

dass sich die Stadt Erlangen an solchen gerichtlichen Schritten gegen den Freistaat Bayern beteiligt.

Aus unserer Sicht ist eine Beteiligung schon aus Gründen der Solidarität unter den betrof-fenen Städten und Gemeinden notwendig und sinnvoll. Angesichts der Finanzlage Erlangens ist es dringend geboten, dass das Konnexitätsprinzip eingehalten wird.

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