Reduzierung der Kappungsgrenze auf 15 % für Erlangen

Seit 01.05.2013 sind die Änderungen des Mietrechts in Kraft getreten. Die Änderungen sehen u.a. vor, dass bei Städten bzw. Stadtteilen mit einem erhöhten Wohnraumbedarf die jeweiligen Landesregierungen die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % reduzieren können. Dies bedeutet, dass dort dann noch eine Mieterhöhung von maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren möglich und zulässig ist. Die Verwaltung soll sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass auch in Erlangen die Kappungsgrenze gesenkt wird.

 

Dringlichkeitsantrag für den Stadtrat am 15. Mai 2013

Seit 01.05.2013 sind die Änderungen des Mietrechts in Kraft getreten. Die Änderungen sehen u.a. vor, dass bei Städten bzw. Stadtteilen mit einem erhöhten Wohnraumbedarf die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnung die Kappungsgrenze von 20 %
auf 15 % reduzieren können. Dies bedeutet, dass in diesen Städten und Stadtteilen dann noch eine Mieterhöhung von maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren möglich und zulässig ist.

Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Bayerische Landesregierung plant, für die Stadt München eine solche Reduzierung der Kappungsgrenze zu beschließen. Für Erlangen ist dies offensichtlich bisher nicht vorgesehen. Allerdings ist Erlangen die Stadt  in Bayern mit der höchsten Wohnungsnot nach München.

Wir beantragen daher,

dass die Stadt Erlangen offiziell bei der Bayerischen Landesregierung beantragt, dass auch für sie die Kappungsgrenze nach dem neuen Mietrecht von 20 % auf 15 % reduziert wird.

Wolfgang Winkler

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