Informationsfreiheitssatzung: Mehr Verwaltungsaufwand, kein Nutzen

In Erlangen wird es keine Informationsfreiheitssatzung geben. Die Aufstellung dieser Satzung wurde in der letzten Stadtratssitzung am 29. Juni mit den Stimmen der grünen Stadträt*innen abgelehnt. Auf den ersten Blick mag diese Ablehnung irritieren, denn die Grüne Liste ist immer für weitgehende Transparenz bei städtischen Entscheidungsabläufen eingetreten. “Der Erlass einer entsprechenden Satzung in Erlangen macht aus unserer Sicht keinen Sinn”, meint dazu GL-Stadtrat Wolfgang Winkler.

Andere bayerische Großstädte mit einer solchen Satzung haben diese vor Inkrafttreten von Artikel 36 Bayrisches Datenschutzgesetz erlassen. Nach Auffassung des Bay. Verwaltungsgerichtshofes stellt jedoch dieser Artikel eine abschließende Regelung dar, so dass die Gemeinden zwar nach wie vor Informationsfreiheitssatzungen erlassen, jedoch keine weitergehenden Auskunftsrechte einräumen können, als sie sowieso in Art. 36 geregelt sind. Eine Satzungsaufstellung hätte also keinen praktischen Nutzen und würde nur mehr Verwaltungsaufwand bedeuten.
Außerdem sind in Erlangen fast alle wichtigen Informationen und Unterlagen, soweit sie öffentlich sind, über die städtische Webseite einsehbar. “Bei persönlichen Anfragen wird in Erlangen bereits ein Auskunftsrecht gewährt,” so Winkler weiter, “welches mit Sicherheit vom Umfang nicht geringer ausfällt,als bei Städten, die eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben”.

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