Anträge zum städtischen Haushalt 2010

die Grüne Liste hat auch dieses Jahr wieder ein umfangreiches Antragspaket zum Entwurf des städtischen Haushalts 2010 eingereicht …

Jahresüberschuss der Sparkasse geht an die Stadt für gemeinnützige Zwecke

Wir beantragen, die Mitglieder des Erlanger Stadtrates im Verwaltungsrat des Zweckverbandes der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen anzuweisen, gemäß § 11 der Verbandssatzung des Zweck­ver­ban­des Stadt- und Kreissparkasse Erlangen i.V.m. § 21 der Bayerischen Sparkassenordnung zu be­an­tra­gen und dafür zu stimmen, dass ab dem Jahr 2010 9/12 vom Jahresüberschuss der Stadt- und Kreis­spar­kas­se Erlangen nach Abzug der Mindestrücklage gemäß § 21 SpkO der Stadt Er­lan­gen zur Verfügung gestellt wird, um diesen dann für gemeinnützige Zwecke i.S.v. § 21 SpkO zu verwenden.

Nach § 21 der SpkO ist mindestens 1/4 des Jahresüberschusses den Rücklagen zuzuführen. Der Rest kann für gemeinnützige Zwecke abgeführt werden, wenn die Rücklagen zum Bi­lanz­stich­tag mindestens 15 % der Risikoaktiva betragen. Angesichts der sehr hohen Ge­heim­hal­tung bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen über ihre Finanzsituation ist uns leider nicht be­kannt, wie hoch derzeit die Risikoaktiva und die Rücklagen tatsächlich sind. Dem Ver­wal­tungs­rat ist dies aber auf jeden Fall mitzuteilen. Allerdings wurde den Stadträten erst kürz­lich bei einer Informationsveranstaltung der Sparkasse mitgeteilt, dass diese wirtschaftlich sehr gut dasteht. Wir gehen daher davon aus, dass bei der Sparkasse die Voraussetzungen ge­ge­ben sind, dass insgesamt 75 % des Jahresgewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wer­den können. Bei einem geschätzten Jahresgewinn von mindestens 1,5 Mio. € würde nach Abzug der Mindestabführung in die Rücklagen ein für gemeinnützige Zwecke ver­wend­ba­rer Gewinnanteil von 1,125 Mio. € verbleiben. Hiervon würden dann der Stadt Er­lan­gen 843.750,00 € zustehen, die die Stadt Erlangen selber für gemeinnützige Zwecke i.S.v. § 21 SpkO verwenden könnte, wobei gemeinnützige Zwecke i.S.d. genannten Vor­schrift sehr weit zu fassen sind.

Im Jahr 2009 wurden von der Sparkasse selber Ausschüttungen i.H.v. ca. 700.000,00 € vor­ge­nom­men. Nach unseren Schätzungen haben hiervon Erlanger Vereine und Institutionen ca. 500.000,00 € erhalten. Das vorstehend beantragte Vorgehen würde somit Mehr­ein­nah­men der Stadt Erlangen für gemeinnützige Zwecke von insgesamt 343.750,00 € bedeuten.

Anzumerken ist, dass im Gegenzug selbstverständlich im Haushalt beschlossen werden müss­te, dass beim Kultur- und Freizeitamt, beim Sportamt und beim Sozialamt ein zu­sätz­li­cher Topf für die Unterstützung von gemeinnützigen Zwecken i.H.v. mindestens 500.000,00 € eingestellt wird, damit die betroffenen Vereine, Verbände und In­sti­tu­tio­nen nicht schlechter gestellt werden. Unterm Strich würde dennoch ein Betrag von ca. 344.000,00 € verbleiben, mit dem weitere gemeinnützige Zwecke i.S.v. § 21 SpkO un­ter­stützt werden könnten, die bisher aus dem allgemeinen Haushaltsbudget bzw. den ein­zel­nen Ämterbudget finanziert werden müssen.

Widerspruchsbehörde beim Rechtsamt

Künftig soll die Widerspruchsbehörde nicht mehr beim Sozialamt, sondern beim Rechtsamt angesiedelt werden. Diese Änderung spart unnötige Prozesskosten, da bereits im Widerspruchsverfahren eine fundierte rechtliche Überprüfung erfolgt.

Konnexitätsprinzip zwischen den Ämtern

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 im Rahmen der Ämterbudgetierung ist eine Art Kon­ne­xi­tät­sprin­zip zwischen den Ämtern einzuführen. Konkret sollte in der Haus­halts­sat­zung aufgenommen werden, dass Investitionsmaßnahmen und die damit evtl. verbundenen Folgekosten aus demselben Amtsbudget zu tragen sind. Die Folgekosten sind in den jeweiligen Ausschussvorlagen aufzuzeigen und vor Beschlussfassung der Kämmerei zur Zustimmung vorzulegen. Es sei denn, ein Stadtratsbeschluss regelt ausdrücklich etwas anderes.

Der unmittelbare Zusammenhang von oft jahrelang den städtischen Haushalt belastenden hohen Folgekosten im Verhältnis zu den ehemals evtl. „günstigen“ Investitionskosten wird vielfach unterschätzt. So kommt es u. U. zu erheblichen Belastungen im Verwaltungshaushalt, die bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise vor Umsetzung der Planung hätten vermieden werden können.

Aus unserer Sicht wird die Einführung eines solchen Konnexitätsprinzips künftig zu er­heb­li­chen Einsparungsmaßnahmen führen, die nach unseren Schätzungen mindestens 100.000 € pro Jahr betragen dürften. Es wird dadurch erreicht , dass bei der Umsetzung von Maßnahmen bereits in der Planungsphase die dadurch entstehenden Folgekosten stärker berücksichtigt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme mit eingestellt werden.

Änderungsanträge zum Ergebnishaushalt

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbestuer auf Fürther und Regensburger Niveau:
Mehreinnahmen von ca. 1.800.000 Euro

Erhöhung des HH-Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer, da die Reduzierung des Ansatzes von 47,7 Mio (HH 09) auf 38,6 (HH 10) (jeweils netto) zu weitgehend für die Wirtschaftlage in Erlangen ist:
höherer Einnahmen-Ansatz von 2.000.000 Euro

Erhöhung der Parkgebühren – Anpassung an Preiserhöhungen im ÖPNV der letzten Jahre. Parkgebühren sollten alle drei Jahre an die Buspreissteigerungen angepasst werden:
Mehreinnahmen von 200.000 Euro

GL-Erhöhungsanträge zu den freiwilligen Leistungen:

Erhöhung Sachkostenbudget Amt 13 – Öffentlichkeitsarbeit AIB und 1000 Euro für Städtepartnerschaft San Carlos: plus 5.000 Euro

Programmmittel Eröffnung Palais Stutterhei: plus 10.000 Euro

Sachmittel Stadtbücherei: plus 10.000 Euro

Erhöhung Sachmittelbudget des Theaters wegen Unterfinanzierung: plus 45.000 Euro

Erhöhung Sachmittelbudget Stadtmuseum – damit strukturelle Defizite ausgeglichen werden können – vor allem keine Reduzierung im Bereich der Museumspädagogik: plus 30.000 Euro

Hausgemeinschaft für Demenzkranke – Umbau von bestehenden Abteilungen in den Alten- und Pflegeheimen. Siehe Antrag des Seniorenbeirates: plus 80.000 Euro

Zuschuss an Kindergruppe Frauenhaus e.V: plus 20.000 Euro

Verschiedene freiwillige Leistungen (z.B. Sozialticket, Integrative Sportgemeinschaft Erlangen e.V. (ISG), SchülerInnengeld ab 11. Klasse und incl. 5000 Euro Grünes Sofa): plus 100.000 Euro

Fahrradabstellanlagen und Fußweg Arcaden Bahnhof: Planungskosten für Neukonzeption mit Erstellung einer Fahrradstation: plus 50.000

Bericht zur Situation des Langsamverkehrs – siehe auch Antrag der Lokalen Agenda 21: plus 50.000

Nur als PDF abrufbar:

Änderungsanträge zum Investitionsprogramm

Änderungsanträge zum Stellenplan

 

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