Beitritt der GGFA zum kommunalen Arbeitgeberverband

Die Mitgliedschaft der GGFA im Kommunalen Arbeitgeberverband und die Festschreibung des TVöD in den Arbeitsverträgen soll in die Wege geleitet werden.

 

Stadtratsantrag

Der Personalrat der GGFA möchte, dass die GGFA dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beitritt. In einer Umfrage des Personalrats sprachen sich auch eine große Mehrheit der Belegschaft für einen KAV-Beitritt aus, da es auch eine uneingeschränkte Anwendung des TVöD bedeuten würde.

Wir beantragen:

Die Mitgliedschaft der GGFA im KAV und die Festschreibung des TVöD in den Arbeitsverträgen wird in die Wege geleitet.

Wolfgang Winkler

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