Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband

GL will Vorteile und Nachteile einer Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband wissen …

Stadtratsantrag

Bisher ist die GGFA kein Mitglieder im Arbeitgeberverband. Der TVöD gilt daher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgrund entsprechender Vereinbarungen in den einzelnen Arbeitsverträgen. Solche Vereinbarungen können zumindest bei Neueinstellungen jederzeit unterbleiben mit der Folge, dass für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr der TVöD gelten würde. Der Personalrat der GGFA hat daher in den Gesprächen mit den Fraktionen vorgeschlagen, dass die GGFA Mitglied im Arbeitgeberverband wird.

Zu diesem Vorschlag beantragen wir,

den Vorstand der GGFA zu beauftragen, dem Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschüssen in der nächsten Zeit bis Ende April 2014 eine schriftliche Aufstellung über die Vorteile und Nachteile einer Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband zukommen zu lassen, damit der Stadtrat als zuständiges Gremium entscheiden kann, ob eine Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband anzustreben ist.

Wolfgang Winkler

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.