Gesetzesänderung bei Schulpflicht

Das Bayerische Kabinett in München hat beschlossen, dass SchülerInnen, die den Unterricht erheblich stören, bereits mit 13 Jahren von der Schule verwiesen werden können.

Antrag

Nach einem Bericht der Erlanger Nachrichten vom 18.02.2006 hat das Bayerische Kabinett in München beschlossen, das Gesetz dahin zu ändern, dass SchülerInnen, die den Unterricht erheblich stören, bereits mit 13 Jahren von der Schule verwiesen werden können. Die Betreuung dieser Kinder soll dann von den Jugendämtern übernommen werden. Aus unse-rer Sicht ist dieses Vorhaben vollkommen verfehlt. Dadurch werden bei Problem-Kindern die schulische Ausbildung und damit die späteren Berufschancen weiter verschlechtert. Der künftige soziale Abstieg der Betroffenen ist dadurch vorprogrammiert. Dies hilft keinem. Hinzu kommt, dass durch die geplante Gesetzesänderung der Freistaat Bayern sich seiner sozialen Verantwortung entzieht und diese auf die Jugendämter der Städte überträgt.

Wir beantragen daher,

seitens der Verwaltung und des Stadtrates der Stadt Erlangen das Bayerische Kabi-nett aufzufordern, die geplante Gesetzesänderung nicht vor zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Winkler

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.