Geldleistungen anstatt Essenspakete für Flüchtlinge

SPD und Grüne Liste beantragen: Für alle Flüchtlinge in Erlangen werden Geldleistungen anstatt Essenspakete gewährt. Pro Asyl sieht in der jahrelangen Ernährung mit Lebensmittelpaketen eine eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts. Die meisten anderen Bundesländer sind längst auf Geldleistungen umgestiegen.

Geldleistungen statt Essenspakete – Brief der Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in Erlangen

Gemeinsamer Stadtratsantrag SPD/GL

Wir unterstützen einen Antrag des Runden Tisch Flüchtlinge (siehe Anlage) und beantragen:

Für alle Flüchtlinge, die sich im Stadtgebiet Erlangen befinden, wird vom Sachleistungsprinzip abgesehen und anstatt Essenspakete werden Geldleistungen gewährt.

Zu diesem Zweck wird der Regierung von Mittelfranken und dem Sozialministerium mitgeteilt, dass die Stadt Erlangen nicht länger an dem Sachleistungsprinzip festhalten möchte. So wird es bereits in den meisten anderen Bundesländern gehandhabt. Außerdem ist es wirtschaftlicher, da bei Gewährung von Geldleistungen weniger Kosten anfallen und ein geringerer Verwaltungsaufwand notwendig ist.

Als Begründung verweisen wir auf den nachfolgenden Antrag vom Runden Tisch Flüchtlinge.

Mit freundlichen Grüßen

Für die SPD-Fraktion:                Für die GL-Fraktion

Dr. Florian Janik                      Dr. Pierrette Herzberger-Fofana

Antrag vom Runden Tisch Flüchtlinge / 6.Sitzung vom 09.07.2013:

Der Runde Tisch Flüchtlinge fordert die Stadtverwaltung auf, für alle Flüchtlinge, die
sich im Stadtgebiet Erlangen befinden, vom Sachleistungsprinzip abzuweichen und
anstatt Essenspaketen Geldleistungen zu gewähren.
Zu diesem Zweck bitten wir die Stadt Erlangen in Gespräche mit der Regierung von
Mittelfranken und dem Sozialministerium einzutreten, damit dort ersichtlich wird, dass
die Stadt Erlangen nicht länger an dem Sachleistungsprinzip festhalten möchte, da
bereits in den meisten anderen Bundesländern dies so gehandhabt wird und da es
wirtschaftlich günstiger ist für den Staat, da bei Gewährung von Geldleistungen viel
weniger Kosten anfallen und ein geringerer Verwaltungsaufwand notwendig ist.

Begründung:

Im Juli 2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reduzierten  Sozial­leistun­gen nach dem AsylbLG weder mit der Menschenwürde noch mit dem Sozial­staatsprinzip zu vereinbaren sind. Durch das AsylbLG wird das Recht auf ein menschen­würdi­ges Existenzminimum verletzt.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung zum Sachleistungsprinzip
getroffen hat, ist doch festzustellen, dass die Sachleistungspraxis in den letzten Jahren bereits immer liberaler geworden ist und dass einzig noch in Bayern eine restriktive Linie verfolgt wird.
Überall dort, wo weiterhin Lebensmittelpakete oder Gutscheine ausgegeben werden,
wird es vor Ort unruhig bleiben. Mittlerweile haben mehrere Bundesländer verschiedene
Bundesratsinitiativen mit dem Ziel einer Abschaffung des AsylbLG in den Bundesrat  eingebracht.
Die Einführung des AsylbLG und des Sachleistungsprinzips wurde damit begründet,
dass man das Ziel verfolge, keinen Anreiz zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen
nach Deutschland zu kommen. Außerdem wurde behauptet, es werde durch die Umstellung
auf Sachleistungen Schlepperorganisationen der Nährboden entzogen.
Die Tatsache, dass die Flüchtlingszahlen ansteigen, zeigt dass die genannten Ziele nicht erreicht wurden, so dass das Sachleistungsprinzip jeglicher Grundlage entbehrt.

Zum Sachleistungsprinzip wird folgende Meinung vertreten:

1. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege geht davon aus, dass das Sachleistungsprinzip diskriminierend wirkt und die Integration erschwert.
Das Sachleistungsprinzip sollte, wenn überhaupt höchstens in den ersten drei Monaten nach Ankunft ins Ermessen der aufnehmenden Kommunalträger gestellt werden und darüber hinaus sollten bundesweit Geldleistungen gewährt werden was tatsächlich schon von der überwiegenden Mehrzahl der Bundesländer, Landkreise und Kommunen aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen gemacht wird.

2. Pro Asyl sieht in der jahrelangen Ernährung mit Lebensmittelpaketen eine eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Gewährung von Sachleistungen unverhältnismäßig. Auch unter Gerechtigkeits- und Gleichheitsgesichtspunkten ergeben sich Bedenken gegen das Sachleistungsprinzip, da dieses in den meisten Bundesländern nicht oder praktisch nicht angewandt wird.

3. Die evangelische und die katholische Kirche weisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, aus der sich ergibt, dass Sachleistungen nur dann gewährt werden dürfen, wenn diese aktuell das menschenwürdige Existenzminimum tatsächlich decken. Gerade dies ist nach Ansicht der Kirchen jedoch zweifelhaft. Die Kirchen verweisen auf Praxisberichte zur Versorgungssituation von Asylbewerbern, die veranschaulichen, dass das Sachleistungsprinzip immer wieder zu einer Unterversorgung der Hilfebedürftigen führen. So wurde festgestellt, dass der Warenwert von Essenspaketen in der Praxis regelmäßig unter den Werten nach § 3 Abs. 2 AsylbLG liege und spezielle Bedürfnisse der Betroffenen z. B. bei der Schwangerschaft oder wenn kleine Kinder zu versorgen sind bzw. bestimmte Essenvorschriften eingehalten werden müssen, bei der Zusammenstellung der Essenspakete keine Berücksichtigung findet.

4. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in dem Sachleistungsprinzip grund­legende menschenrechtliche Bedenken. Es verhindert nämlich ein autonomes, den eigenen Bedürfnissen angemessenes Wirtschaften. Den Bedürftigen werden die Leistungen, etwa Nahrungsmittel oder Kleidung, unabhängig von individuellen, gesundheitlichen, altersbe­dingten oder kulturellen Bedarf zur Verfügung gestellt. Es ist ihnen auch nicht möglich, die Leistungen variabel einzusetzen oder individuelle Mehr- oder Minderbedarfe gegeneinander
auszugleichen. Der Menschenwürdigehalt des Rechts auf soziale Sicherheit erfasst nämlich auch die Form der Leistungsgewährung. Zum Kernbereich des Rechts auf soziale Sicherheit gehört ein Mindestmaß an Möglichkeit, eigenverantwortlich zu Wirtschaften und sich mit individuell angemessenen Leistungen zu versorgen. Des Weiteren muss der Zugang zu den Leistungen diskriminierungsfrei eröffnet werden.

5. Der Deutsche Anwaltsverein lehnt ebenso das Sachleistungsprinzip ab, da der  Gesetz­geber bisher nicht nachweisen konnte, dass die gewährten Sachleistungen  tatsächlich existenzsichernd sind. Die fehlende Möglichkeit zum Ausgleich und Wirtschaften mit den Leistungen stellt jedenfalls auf längere Sicht, einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Das Sachleistungsprinzip sollte lediglich für die Dauer der Verpflichtung zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung von bis zu drei Monaten nach § 47 AsylVfG in das Ermessen gestellt und für die anschließende Zeit die Gewährung von vorrangigen Geldleistungen
verbindlich geregelt werden.

Beschluss: einstimmig.

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Brief der Ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung in Erlangen

Die Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in Erlangen setzt sich schon lange für die Umstellung auf Geldleistungen ein und hat folgenden Brief an die Stadtverwaltung und die Erlanger Stadtratsfraktionen, sowie an die Regierung von Mittelfranken geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Runde Tisch Flüchtlinge hat bei seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, einen Antrag zur Abschaffung der Essenspakete für Asylbewerber in der Stadt Erlangen zu stellen.

Die Stadtratsfraktionen SPD und Grüne Liste haben diese Forderung mit einem eigenen Antrag an den Stadtrat unterstützt.

Aus Sicht der ehrenamtlichen Helfer von EFIE e.V. möchte ich ebenfalls hierzu Stellung nehmen.

Unsere Erfahrungen bei den Besuchen in den Unterkünften und im Gespräch mit den Asylbewerbern zeigen, dass die Versorgung mit Sachleistungen statt Geldleistungen zu vielen Missverständnissen und damit zur Unzufriedenheit und weniger Lebensqualität führt.

Es gibt viele allgemein bekannte Gründe, die gegen eine Versorgung mit Sachleistungen sprechen und schon oft vorgebracht wurden:

Die Integration die durch das Einkaufen und den damit verbundenen Umgang mit der deutschen Währung, der Mentalität der einheimischen Bevölkerung und der deutschen Sprache erfolgen würde, wird verhindert.
Die Asylbewerber werden in die Unselbstständigkeit gedrängt.
Die Versorgung mit Essenspaketen ist aufgrund der erforderlichen Logistik erwiesenermaßen teurer als die Zahlung von Geld.
Dazu kommt, dass die Listen, auf denen die Asylbewerber ankreuzen müssen, mit welchen Lebensmitteln welcher Produktgruppe ihr Paket gefüllt sein soll, nur auf Deutsch vorliegen. Das bedeutet für den Asylbewerber, dass er, um für sich und seine Familie die benötigten Lebensmittel zu bekommen, auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen ist.

Und für uns als Ehrenamtliche bedeutet es, dass die Stadt Erlangen bzw. der Regierungsbezirk Mittelfranken an einem System festhält, das nur funktionieren kann, wenn wir als Ehrenamtliche die Aufgabe übernehmen, es für die Menschen durchschaubar zu machen.
Und das finden wir als Ehrenamtliche nicht richtig!

Wir fordern deshalb ebenfalls die möglichst sofortige Umstellung auf Geldbeträge statt Essenspakete.

Mit freundlichen Grüßen
Moni Petersen
EFIE e.V.
Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in Erlangen
www.efie-erlangen.de

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