Gebührenerhöhung für Auswärtige

Auf Antrag der CSU wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, von denjenigen, die nicht in Erlangen wohnen, künftig für die Benutzung städtischer Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu verlangen.

Antrag

Auf Antrag der CSU wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, von denjenigen, die nicht in Erlangen wohnen, künftig für die Benutzung städtischer Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu verlangen. Selbst für einen juristischen Laien mit einem halbwegs gesunden Rechtsempfinden war das Ergebnis von vorn herein klar. In der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht zulässig, die Höhe der Gebühren für die Benutzung städtischer Ein-richtungen vom Wohnsitz der BenutzerInnen abhängig zu machen. Dies wäre auch politisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Man muß sich nur vorstellen, alle Gemeinden würden eine entsprechende Gebührenstaffel nach dem Wohnsitz vornehmen. Soweit die Einrichtungen der Städte auch von BewohnerInnen aus dem Umland benutzt werden, muß der finanzielle Auf-wand der Städte hierfür durch eine gerechte Steuerverteilung ausgeglichen werden. Hierfür ist der Bayerische Landtag zuständig.

Wer nun meinte, daß damit die Angelegenheit erledigt sei, hatte sich getäuscht. Vielmehr mußte nunmehr die Verwaltung ausrechnen, wie viele Nicht-ErlangerInnen städtische Einrich-tungen benutzen, und welche Zuschüsse hiervon von der Stadt Erlangen gezahlt werden. An-schließend wurden die betreffenden Umlandgemeinden aufgefordert, freiwillig der Stadt Er-langen diese Zuschüsse zu erstatten. Auch hier hätte man das Ergebnis von vornherein abse-hen können. Auch die Umlandgemeinden sind nach der Bayerischen Gemeindeordnung gehal-ten, wirtschaftlich zu arbeiten. Dementsprechend fiel das Ergebnis aus. Keine der ange-schriebenen Gemeinden war bereit, auch nur einen Cent zu zahlen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher Verwaltungsaufwand für diese von vorn herein sinnlosen Aktionen notwendig war.

Wir beantragen daher,
in der nächsten Sitzung des HFPA mitzuteilen, wie viele Arbeitsstunden in der Verwaltung für die vorbeschriebenen Aktionen aufgewandt werden mußten.

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