Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung könnte eine konsequente Durchgrünung sowie der größtmögliche ökologische Ausgleich vor Ort sichergestellt werden.
Antrag zum BWA am 17.10.2017:
TOP 14 Abstandflächensatzung – Aufstellen einer Freiflächengestaltungssatzung
Wir beantragen:
Ergänzend zur Abstandflächensatzung wird eine Freiflächengestaltungssatzung erlassen.
- Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gelten.
- Sie soll auf Vorhaben angewendet werden, für die ein Bauantrag gestellt wird sowie bei Freistellungsverfahren.
- Die Satzung soll die Bepflanzung und weitgehende Entsiegelung der nicht überbauten Flächen des Grundstücks sicherstellen.
- Ebenso soll die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Nachweis ausreichender Kinderspielflächen geregelt werden. Bauliche Anlagen und Wege sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Begründung: Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung soll die Notwendigkeit einer konsequenten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke bei allen Planungsmaßnahmen sichergestellt werden. Ebenso soll eine Verbesserung des Mikroklimas sowie der größtmögliche ökologische Ausgleich vor Ort erfolgen.
Dr. Birgit Marenbach (Sprecherin für Stadtplanung u. Bauwesen)