Einwendung der Stadt gegen den Ausbau des Frankenschnellweges

Die Stadt Nürnberg möchte den Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausbauen. Dazu läuft bis 11.03.2013 das Bürgerbeteiligungsverfahren. Ein Antrag der Grünen Liste soll auch die Stadt Erlangen dazu bewegen, Einwendungen einzureichen.

Stadtratsantrag

Die Stadt Nürnberg möchte den Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausbauen. Dazu läuft bis 11.03.2013 das Bürgerbeteiligungsverfahren.
Es wird eine Stadtautobahn gebaut und die Lücke in der A 73 geschlossen. Für den Bau von Autobahnen ist der Bund zuständig. Die Stadt Nürnberg ist somit eigentlich nicht planungs- und bauberechtigt. Mit dem Ausbau wird für den Fernverkehr eine Abkürzung durch die Stadtgebiete von Nürnberg, Fürth und Erlangen geschaffen. Die Verkehrsbelastung an der A 73 wird dadurch deutlich zunehmen. Für die Entlastung einiger Anwohner in Nürnberg werden mindestens genauso viele Menschen außerhalb des Ausbaubereichs, auch in Erlangen, mit zusätzlichen Lärm- und Abgasimmissionen belastet.

wir beantragen:
die Stadt Erlangen erhebt umfassend Einwendungen bei der Regierung von Mittelfranken gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs.

Harald Bußmann

Anlage: Mustereinwendung des Bündnisses gegen den Frankenschnellweg
An die
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach

Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte
(Str.-km 3+451 bis 5+856) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße
(Str.-km 0+154 bis 0+876)

hier: Auslegung ergänzender Unterlagen:

Gegen die Planung erhebe ich folgende Einwände:
Ich lehne den geplanten kreuzungsfreien Ausbau ab.

Grundsätzliche Kritik
Für Erlangen wurden die Lärmwerte nach Flurnummern angegeben. Mieter können so ihre Betroffenheit nicht feststellen. Das Verfahren ist daher zu widerolen. Beim ersten Planauslegungsverfahren war die Betroffenheit der Anwohner in Erlangen nicht ersichtlich. Die Betroffenen müssen die Gelegenheit erhalten, sich grundlegend zu dem Projekt zu äußern. Dies ist nur möglich, wenn sie auch sämtliche Planfeststellungsunterlagen einsehen können. Da dies nicht geschehen ist, stellt das gewählte ergänzende Planfeststellungsverfahren einen weiteren schweren Verfahrensfehler dar. Auf Grund der fehlenden grundlegenden Planungsunterlagen (Verkehrsprognose) können daher die folgenden Ausführungen nicht abschließend und in der notwendigen Tiefe erfolgen. Sie heben den Verfahrensfehler der unvollständigen Planauslegung nicht auf. Das Auslegungsverfahren ist daher zu wiederholen.

Unzulässige Planung
Der Frankenschnellweg soll autobahnmäßig ausgebaut werde. Dadurch wird die Lücke in der A 73 geschlossen. Der Frankenschnellweg wird nach dem Ausbau als Autobahn eingestuft werden müssen. Die Planung ist deshalb unzulässig. Die ursprüngliche  Planfeststellung B4a und spätere Umwidmung zur A 73 ist verjährt (§ 53 VwVfG). Durch den Bau der durchgehenden A73 gelten dann die für Alle Planbetroffenen die Immissionsgrenzwerte von  59 dB(A) Tag und 49 dB(A) / Nacht!

Finanzierung nicht gesichert
Die Baukosten werden mittlerweile auf 450 Mio. € beziffert. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt aber nicht vor, eine sorgfältige Bewertung der Finanzierung ist somit nicht möglich. Bis heute liegt kein gültiger Förderbescheid seitens des Freistaates Bayern vor. Das Gemeinde Verkehrsfinanzierungsgesetz aus dem der Freistaat Bayern das Projekt bezuschussen kann, läuft 2019 aus. Es ist völlig offen, welche Kosten auf die hoch verschuldete Stadt Nürnberg zukommen.  Deshalb ist die Finanzierung überhaupt nicht gesichert. Die hier verplanten Gelder fehlen an anderer Stelle bei der dringend notwendigen Finanzierung des Ausbaus des öffentlichen Personen Nahverkehrs.

Falsche Verkehrsprognosen
Trotz aller Kritik an der Verkehrsprognose, wurde es unterlassen diese durch einen unabhängigen Gutachter zu prüfen zu lassen. Der Prognosehorizont ist viel zu kurz gefasst. Er muss mindestens auf 2025 erweitert werden. Eine seriöse Abschätzung der Lärmbelastung ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Gesundheitliche Folgen
Nach internationalen Studien zur Lärmwirkungsforschung besteht der dringende Verdacht, dass Dauerschallpegel ab 40 – 44 dB(A) Menschen nachhaltig schädigt. Die Grenzwerte sind zu hoch. Es ist dringend aktiver Lärmschutz zu ergreifen. Da nach dem Ausbau an einigen Punkten die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten werden, ist diese Planung nicht zulässig.

Chaos während der Bauzeit
Die Ausführung wie der Verkehr während der Bauzeit gelenkt werden soll, ist völlig unzureichend.
Damit lässt sich nicht einmal das Problem „Knoten Rothenburger Straße“ lösen. Während den nahezu 10 Jahren Bauzeit wird es zu endlosem Verkehrschaos kommen.

Negative Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr
Nach dem Ausbau des Frankenschnellwegs werden in der Städteachse Nürnberg-Fürth- Erlangen wieder mehr Menschen mit dem Auto fahren. Der parallel laufenden U-Bahn und S-Bahn werden Fahrgäste entzogen, was zu Einnahmenverluste führt. Die Einnahmeverluste muss folglich auch die Stadt Nürnberg tragen. Erst vor wenigen Jahren wurde die parallel verlaufende S-Bahn mit Mitteln des Freistaat Bayern und des Bundes ausgebaut. Der Ausbau des Frankenschnellwegs würde diese sinnvolle Investition kannibalisieren. Es muss also geprüft werden, ob bei der Nutzen Kostenuntersuchung für den Ausbau der S-Bahn ein Ausbau des Frankenschnellwegs berücksichtigt wurde.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.