Ausländerbehörde – keine Formulare bei Anträgen auf Duldung und Aufenthaltstitel

Die Ausländerbehörde soll Hürden abbauen und keine schriftlichen Duldungsanträge verlangen.

Stadtratsantrag

Die Erlanger Ausländerbehörde verlangt manchmal bei Anträgen auf Duldung das Ausfüllen eines schriftlichen Formulars. Das Aufenthaltsgesetz verlangt aber keinen schriftlichen Antrag – ein mündliches Vorbringen ist ausreichend. In Erlangen wird ein Vordruck auch nicht grundsätzlich verlangt, sondern es sind nur bestimmte Nationalitäten davon betroffen.

Eine Duldung muss auch dann erteilt werden, wenn die AntragstellerInnen sich weigern, das Formular auszufüllen. Dieser Umstand dürfte aber wenig bekannt sein und selbst wenn, wagt sich wahrscheinlich niemand darauf zu bestehen.

Die Erlanger Praxis bedeutet einen unnötigen und unangemessenen Aufwand, der gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist. Für viele Betroffene ist das Formular eine zusätzliche Hürde, die sie oft ohne fremde Hilfe nicht bewältigen können. Dies wurde auch schon öfters kritisiert – trotzdem will die Ausländerbehörde an dieser Praxis festhalten.

Im Rahmen einer neuen „Willkommenskultur“ sollten solche Hürden abgebaut werden.

Wir beantragen:

Zukünftig wird bei Anträgen auf Duldung und Aufenthaltstitel auf das Ausfüllen eines Formulars verzichtet.

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