Fonds für Studiengebühren

Wir unterstützen den einstimmigen Beschluss des AusländerInnenbeirates vom 22.3.07 und beantragen, dieses Thema in der Stadtratssitzung am 29.3.2007 auf die Tagesordnung zu setzen. Wir beantragen hierzu auch, dass der Oberbürgermeister die seitens der InitiatorInnen angedachte Schirmherrschaft übernimmt.

Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 29.3.2007:

Wir unterstützen den einstimmigen Beschluss des AusländerInnenbeirates vom 22.3.07 und beantragen, dieses Thema in der Stadtratssitzung am 29.3.2007 auf die Tagesordnung zu setzen. Wir beantragen hierzu auch, dass der Oberbürgermeister die seitens der InitiatorInnen angedachte Schirmherrschaft übernimmt.

Dieser Antrag ist dringlich, weil den betroffenen StudentInnen die Exmatrikulation droht, wenn sie die Gebühren für die nächsten Semester nicht aufbringen können. Viele Betroffene befinden sich in bereits sehr fortgeschrittenen Studiengängen.

29. Sitzung des Ausländer/innenbeirates Erlangen am 22.3.2007

TOP 2: Fonds für Studiengebühren

Beschlussvorschlag des Geschäftsführenden Ausschusses:

Der Ausländer/innenbeirat der Stadt Erlangen begrüßt die geplante Einrichtung eines Studiengebührenfonds für Studenten aus Nicht-EU-Ländern und wird im Rahmen seiner Möglichkeiten intensiv an dem weiteren Prozess mitwirken. Der Ausländer/innenbeirat bittet die Stadtverwaltung zu prüfen, inwieweit die Stadt Erlangen einen entsprechenden Fond aktiv unterstützen kann bzw. inwieweit sie sich daran beteiligen könnte. Die seitens der Initiatoren angedachte Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters wird vom Ausländerbeirat nachhaltig unterstützt.

Begründung:

Von der Einführung der Studiengebühren sind vor allem Studenten aus Nicht-EU-Ländern betroffen, da sie keinen Rechtsanspruch auf Gebührenbefreiung besitzen und sich durch die auf 90 Tage beschränkten Erwerbsmöglichkeiten finanziell nicht in der Lage sehen, die zusätzlichen Kosten von 2x 500,– € pro Jahr aufzubringen. Außerdem werden Ihnen in der Regel keine Kredite gewährt und sie haben meist keinen Anspruch auf BaföG.

Des weiteren ist die Einführung der Studiengebühren vor allem eine ungleiche Behandlung bezüglich der Studierenden, die in mittleren und älteren Semestern sind, da sie ihr Studium angefangen haben, bevor die Einführung der Studiengebühren überhaupt angesprochen wurde. Gerade die bisherige Studiengebührenfreiheit war für viele ausländische Studierenden aus Schwellen- und Entwicklungsländern mit ein Grund, nach Deutschland zu gehen, auch weil es für ausländische Studierende aus ärmeren Ländern kaum Austauschprogramme gibt.

Die Initiative der beiden christlichen Hochschulgemeinden ist sehr detailliert ausgearbeitet und hat bereits finanzielle Unterstützungszusagen seitens der beiden großen Kirchen und der Bürgerstiftung. Der Entwurf beruht in wesentlichen Zügen auf vergleichbaren Fonds, wie sie in Oldenburg in Zusammenarbeit von Stadt und Universität und in München auf privater Initiative bereits eingerichtet worden sind.

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