Festsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft für das Stadtgebiet Erlangen

SPD und Grüne Liste beantragen die Höchstmieten für auf Hartz-IV angewiesene MieterInnen anders zu ermitteln …

Gemeinsamer SPD-/GL-Antrag für den Stadtrat am 31.07.08

Festsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft für das Stadtgebiet Erlangen

Wie bereits in der Sitzung des SGA am 02.07.2008 mündlich vorgetragen, stellen wir zu dem von uns in den Stadtrat hochgezogen TOP 4 „Festsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für das Stadtgebiet Erlangen“ folgenden Änderungsantrag:

Bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter dem Punkt Prozesse/Strukturen auf die Tabelle in Ziffer 13.4 der Beschlussvorlage verwiesen. Die in dieser Tabelle enthaltenen Mietobergrenzen sollen wir folgt neu berechnet werden:

Aus dem Erlanger Mietspiegel 2007 ist der Mittelwert der Wohnungen mit einfacher Wohnqualität aus allen Baujahrsklassen bei der jeweils maßgeblichen Wohnungsgröße zu ermitteln. Hinzu zu rechnen sind 1,42 € Nebenkosten/m². Die so ermittelte Bruttokaltmiete ist mit der maximal Wohnungsgröße für den angemessenen Wohnraum zu multiplizieren. Hinzu zu rechnen sind dann noch 8,17 € monatlich pauschal für die Kabelgebühren.

Dies würde folgende neue Höchstmieten ergeben:

1 Person 389 EUR
2 Personen 461 EUR
3 Personen 530 EUR
4 Personen 658 EUR
5 Personen 767 EUR
6 Personen 875 EUR
jede weitere Person 109 EUR

Gisela Niclas (SPD)

Wolfgang Winkler (Grüne Liste)

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