Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden erklärt „Demokratieerklärung“ für rechtswidrig – „Dies ist eine deftige Niederlage für Bundesfamilienministerin Schröder und deren Generalverdacht gegenüber dem zivilgesellschaftlichen Engagement gegen den Rechtsextremismus“ …
Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden erklärt „Demokratieerklärung“ für rechtswidrig
Am 25. April Mittwoch stellte das Verwaltungsgericht Dresden die Rechtswidrigkeit der sogenannten Extremismusklausel fest. „ Dies ist eine deftige Niederlage für Bundesfamilienministerin Schröder und deren Generalverdacht gegenüber dem zivilgesellschaftlichen Engagement gegen den Rechtsextremismus,“ kommentiert die Nürnberger Abgeordnete Christine Stahl.
Die offiziell „Demokratieerklärung“ genannte Klausel war von Schröder als unabdingbare Voraussetzung für die Förderung mit Bundesmitteln eingeführt worden und nötigte den Antragstellern neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch eine Garantie für deren Kooperationspartner ab.
„Die Disqualifizierung dieses Gesinnungs-TÜVs dürfte zahlreiche Initiativen und Projekte gegen Rechts in der Region freuen“, so Stahl weiter. „Das Misstrauen gegenüber den Engagierten muss ein Ende haben und die Extremismusklausel gehört nun schleunigst wieder abgeschafft.“
Pressemitteilung von Christine Stahl, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags