Ermessensspielräume der Ausländerbehörde

Der Stadtrat hat am 28 Feburar 2013  aufgrund eines von der GL initiierten fraktionsübergreifenden Antrages einen einstimmigen Beschluss zum Thema Handlungs- und Ermessensspielräume der Ausländerbehörde gefasst:

„Die Ausländerstelle wird beauftragt, ihre ausländerrechtlichen Handlungs- und Ermessenspielräume grundsätzlich – soweit als möglich – zugunsten der Betroffenen zu nutzen und ein service- und kundenorientiertes Handeln im Alltag sicherzustellen“.

 

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