Novemberpogrom in Erlangen

Auftakt zur Deportation und Vernichtung

„Heim, Holzhacken holen!“ befahl am frühen Morgen des 10. November 1938 Stadtrat und SA-Sturmführer Nikolaus Hirschmann seinen Mannen vor dem Rathaus. Dann wurden einzelne SA-Trupps eingeteilt, die in die Geschäfte und Wohnungen der Erlanger Familien Katz, Benesie und Laink-Vissing am damaligen Nürnberger Tor, Goldschmidt und Aufsesser in der Bismarckstraße, Schönberger im Hause Raumerstraße und Rosa Loewie in der Kirchenstraße eindrangen.
Bis nach Mittag wüteten die SA-Leute und hinzugekommene Zivilisten in den Wohnungen, plünderten, zerstörten und warfen Einrichtungsgegenstände auf die Straße. Etwa zwei Wochen später wurden die Häuser beschlagnahmt.

Am 9. November 1938 kurz vor Mitternacht beorderte Sturmbannführer Otto Klein, der wiederum die Anweisung vom SA-Obergruppenführer Obernitz erhalten hatte, die Erlanger SA-Leute ins Rathaus. Die Kameraden feierten zum Teil noch in den Gasthäusern den Jahrestag des Marsches auf die Feldherrnhalle (9.11.1923). Auch Oberbürgermeister Groß, der Leiter der Erlanger Polizei, Wolf, und etliche Polizisten fanden sich im Rathaus ein. Jeweils ein Polizist und einige SA-Leute formierten sich gegen 2.30 Uhr zu kleineren Trupps, holten die jüdischen Familien aus den Betten, nahmen sie in „Schutzhaft“ und brachten sie zum Rathaus. Dort mussten sie sich über Stunden hinweg im Rathaushof aufstellen, zusammen mit Juden und Jüdinnen aus Baiersdorf und Forth, die ebenfalls festgenommen und auf Lastwagen nach Erlangen gekarrt wurden. Der nach Baiersdorf abkommandierte SA-Trupp plünderte und zerstörte die Einrichtung der dortigen Synagoge. Etwa eine Woche später wurde die Baiersdorfer Synagoge durch Angehörige der „Technischen Nothilfe“ gesprengt und völlig zerstört. Rosa Loewi gab 1946 zu Protokoll: „Gemeinsam mit noch anderen Familien brachte man uns zum Hof des Rathauses. Dort standen wir bis zum Mittag. Nun wurde der Bevölkerung bekannt gegeben, dass, wer Juden sehen wollte, diese im Hof des Rathauses unter Abgabe von 10 Pfennig sehen könnte. Während unseres Aufenthaltes im Hof wurden wir durch die Angehörigen des Erlanger SA-Sturmes belästigt und beleidigt.“

Mitglieder der jüdischen Gemeinde wurden unter Gelächter von SA-Leuten herausgezogen, mussten Wertsachen und Kultgegenstände aus dem Betsaal in der Einhornstraße holen und abgeben, die seitdem verschwunden sind. Frauen wurden gezwungen, den Waschraum im Rathaus zu reinigen. Nachdem die Frauen drei Tage in der damaligen Jugendherberge Wöhrmühle festgehalten wurden, durften sie wieder ihre Wohnungen betreten. Männer wurden ins Erlanger Gefängnis gebracht und dann in Konzentrationslager verschleppt. Im Oktober 1943 wurde die letzte Jüdin Erlangens nach Auschwitz deportiert. 1944 gab es in Erlangen keine jüdischen Menschen mehr.

Erlanger Novemberpogromprozess

Sturmbannführer Klein und Obergruppenführer Obernitz, dem die Koordinierung des Pogroms in ganz Franken übertragen war, überlebten den Krieg nicht. Oberbürgermeister Groß starb 1949.
Gegen Nikolaus Hirschmann, seine drei Brüder, und 24 weitere Angeklagte aus Erlangen und Forth wurde Anklage erhoben. Am Ende der dritten Verhandlungswoche verkündete im September 1950 der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Urteil im sogenannten „Kristallnacht-Prozess“: Sieben Verurteilungen und 19 Freisprüche bzw. Einstellungen.
Die höchste Strafe, ein Jahr Gefängnis wegen Freiheitsberaubung und Landfriedensbruch, erhielt Nikolaus Hirschmann. Angerechnet wurden ihm sechs Monate seiner Internierungshaft. Er war überzeugter Nationalsozialist, trat bereits 1923 in die Partei ein und nahm von Anfang an am Krieg teil. Seine Verwundungen wurden ihm strafmildernd angerechnet. SA-Führer Wagner erhielt 11 Monate, der ehemalige Forther Bürgermeister Fink 10 Monate, die Oberscharführer Dollinger und Forster je 9 Monate, Obertruppführer Hans Hirschmann 7 Monate.
„Sehr milde“ mag das Urteil insgesamt erscheinen, erläuterte Richter Kristl, aber die ZeugInnen hätten es dem Gericht sehr schwer gemacht. Frühere Aussagen wurden relativiert oder widerrufen. So sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, wer konkret welche Zerstörungen begangen bzw. welche Sachen entwendet hätte. Straferschwerend wertete das Gericht bei allen Angeklagten, dass sie durch ihre „Mitwirkung am Pogrom den Juden, die schon bis dahin Schweres hatten erdulden müssen, weiteres Leid zugefügt haben“. Ihre Tat habe außerdem dazu beigetragen „das Ansehen der Deutschen in der ganzen Welt zu schädigen“. Jedoch habe das Gericht „frei von Gefühlen“ und unabhängig zu entscheiden – „sonst würden wir in die Fehler derjenigen verfallen sein, deren Verbrechen wir angeprangert haben.“ Strafmildernd wertete die Strafkammer vor allem die lange Zeit zwischen der Tatnacht und dem Urteil. „Eine Strafe, die nach so langer Zeit ausgesprochen wird, wirkt unvergleichlich strenger als die Strafe, die unmittelbar der Tat folgt.“ Die Angeklagten seien Opfer eines politischen Irrtums geworden und niemand sei vorbestraft. Außerdem seien die meisten bereits schwer genug gestraft durch Internierung und den Verlust ihrer Arbeitsplätze. Die Internierungshaft wurde bei allen auf das Strafmaß angerechnet.

Mit Verweis auf das Straffreiheitsgesetz von 1949 wurden alle Verfahren eingestellt, die erwartungsgemäß keine höhere Strafe als ein halbes Jahr Gefängnis zur Folge gehabt hätten – wie beispielsweise Hehlerei. Auch von den Verurteilten musste keiner ins Gefängnis. Das Gericht setzte alle Strafen auf zwei Jahre Bewährung aus. Die Verurteilten würden ebenso unter das Straffreiheitsgesetz fallen, da sie ihre Tat, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, „nicht aus ehrloser Gesinnung, Gewinnsucht oder Grausamkeit begangen haben“.

Wolfgang Most

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