Kommunales Wahlrecht für alle MigrantInnen

„Hier wo ich lebe, will ich wählen“ – diese Kampagne fordert die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen. In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen AusländerInnen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Die Grüne Liste unterstützt die Kampagne und hat dazu einen Stadtratsantrag eingereicht …

Zwischenbilanz der Ausländer- und Integrationsbeiräte zum Nationalen Integrationsplan …

Stadtratsantrag

Erlangen fordert das kommunale Wahlrecht für alle MigrantInnen 

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der BürgerInnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen AusländerInnen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Hingegen haben mehr als 2 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahlrecht in Deutschland, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Diese Ungleichbehandlung von EU-BürgerInnen sowie von Menschen ohne deutschen Pass aus Drittstaaten wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Eine demokratische Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Auch für eine gelingende Integration ist das kommunale Wahlrecht förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.

Daher haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Gewerkschaftsbund und kommunale Migrantenvertretungen im September 2007 die Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen gestartet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Koalitionsvertrag umzusetzen und rechtliche Fragen bei der Einführung des Kommunalwahlrechts zu klären.

Im Bundestag wie auch im Bundesrat sind gegenwärtig Initiativen für die notwendige Änderung des Artikels 28 Grundgesetz anhängig, die im Erfolgsfall die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle MigrantInnen über die jeweiligen Kommunalwahlgesetze der Bundesländer erlaubt.

Wir beantragen:

Der Erlanger Stadtrat unterstützt die Kampagne für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen.

Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen.

Diese Erklärung wird im städtischen Pressedienst und auf der städtischen Internetseite erlangen.de veröffentlicht. Außerdem werden mit diesem Appell auch die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen einzusetzen.

In mindestens 16 Städten (Aachen, Bielefeld, Bonn, Duisburg, Essen, Gladbeck, Hagen, Hattingen, Herne, Herzogenrath, Kamen, Köln, Leverkusen, Oberhausen, Ratingen, Solingen) liegen bereits solche Ratsbeschlüsse vor.

Wolfgang Winkler

 

Kommunales Wahlrecht jetzt!

Zwischenbilanz der Ausländer- und Integrationsbeiräte zum Nationalen Integrationsplan

München: Der Bundesausländerbeirat hat am Wochenende Bundestag und Bundesrat aufgefordert, den Weg zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer frei zu machen.

 Auf der Mitgliederversammlung in München betonte der Vorsitzende des Gremiums, Memet Kilic, dass die politische Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Integration sei. „Nur wer wählen kann, wird auch politisch ernst genommen. Wer nicht wählen kann, bleibt hingegen lediglich Objekt des politischen Handelns. Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland die Chance haben, sich aktiv bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen!“

 Die Berliner Expertenanhörung im September dieses Jahres zeige, dass es keine rechtlichen Hindernisse für die Gewährung des Wahlrechts für Ausländer aus sogenannten Drittstaaten gibt. Kilic: “ Die Politik muss jetzt handeln und mit einer Änderung des Grundgesetzes den Weg frei machen.“ Der Bundesausländerbeirat kündigte an, die Frage des Wahlrechts zu einem zentralen Prüfstein für die Bundestagswahl 2009 zu machen.

 Auf der Jahrestagung zogen die Vertreterinnen und Vertreter von über 350 kommunalen Ausländer- und Integrationsbeiräten ihre erste Zwischenbilanz zum Nationalen Integrationsplan. Vieles sei auf den Weg gebracht, besonders die Migrantenorganisationen und die Beiräte seien gut aufgestellt.

 Einig waren sich die Delegierten jedoch, dass zentrale integrationspolitische Aspekte in der Diskussion nach wie vor ausgeklammert würden. Kilic kritisierte, dass insbesondere ausländerrechtliche Fragen keinen Eingang in die Beratungen und den Nationalen Integrationsplan finden. „Inhumane ausländerrechtliche Restriktionen fördern Integration nicht, vielmehr verhindern sie diesen Prozess.“

 Die neuen Regelungen zur Familienzusammenführung, die u.a. Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise des Nachziehenden verlangen, seien ein Beispiel dafür. „Sie sind nicht nur diskriminierend, umständlich und widersprüchlich. Vor allem senden sie fatale Signale hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz von Migranten aus,“ so Kilic. Der Bundesausländerbeirat forderte die Bundesregierung auf, die Verschärfungen im Sinne einer besseren Integration wieder zurückzunehmen.

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Bundesausländerbeirat – Pressemitteilung vom 11.11.2008

 

 

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