Kommunales Wahlrecht für alle MigrantInnen

„Hier wo ich lebe, will ich wählen“ – diese Kampagne fordert die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen. In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen AusländerInnen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Die Grüne Liste unterstützt die Kampagne und hat dazu einen Stadtratsantrag eingereicht …

Stadtratsantrag

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der BürgerInnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen AusländerInnen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Hingegen haben mehr als 2 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahlrecht in Deutschland, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Diese Ungleichbehandlung von EU-BürgerInnen sowie von Menschen ohne deutschen Pass aus Drittstaaten wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Eine demokratische Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Auch für eine gelingende Integration ist das kommunale Wahlrecht förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.

Daher haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Gewerkschaftsbund und kommunale Migrantenvertretungen im September 2007 die Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen gestartet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Koalitionsvertrag umzusetzen und rechtliche Fragen bei der Einführung des Kommunalwahlrechts zu klären.

Im Bundestag wie auch im Bundesrat sind gegenwärtig Initiativen für die notwendige Änderung des Artikels 28 Grundgesetz anhängig, die im Erfolgsfall die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle MigrantInnen über die jeweiligen Kommunalwahlgesetze der Bundesländer erlaubt.

Wir beantragen:

Der Erlanger Stadtrat unterstützt die Kampagne für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen.

Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen.

Diese Erklärung wird im städtischen Pressedienst und auf der städtischen Internetseite erlangen.de veröffentlicht. Außerdem werden mit diesem Appell auch die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen einzusetzen.

In mindestens 16 Städten (Aachen, Bielefeld, Bonn, Duisburg, Essen, Gladbeck, Hagen, Hattingen, Herne, Herzogenrath, Kamen, Köln, Leverkusen, Oberhausen, Ratingen, Solingen) liegen bereits solche Ratsbeschlüsse vor.

Wolfgang Winkler

 

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