Das Sozialgericht Nürnberg hat die Mietobergrenzen in Erlangen für EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung beanstandet. Die Grüne will ab sofort eine Erhöhung durchsetzen.
Stadtratsantrag
Mit Urteil vom 06.11.2012 hat das Sozialgericht Nürnberg entschieden, dass die von der Stadt Erlangen beschlossenen Mietobergrenzen für EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung nicht geeignet sind, die Höhe der nach § 22 SGB II für Unterkunft und Heizung zu bewilligenden Leistungen bzw. deren Grenze und Angemessenheit in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zu bestimmen. Statt dessen hat das Gericht als Mietobergrenze 110 % der Obergrenzen nach dem Wohngeldgesetz angesetzt. In sechs weiteren Verfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg wurde seitens der Stadt Erlangen erklärt, dass sie auch in diesem Verfahren bereit sei, die Mietobergrenze entsprechend den vorstehenden Ausführungen zu akzeptieren.
Wir beantragen daher,
gemäß dem Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.11.2012 ab sofort die Mietobergrenzen in Erlangen für EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung auf 110 % der ab dem 01.01.2009 geltenden Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz zu erhöhen.
Wolfgang Winkler