Erhöhung des Grundsicherungs-Regelsatzes

Abweichend vom Landesregelsatz können örtliche Träger der Sozialhilfe örtliche Regelsätze durch Verordnung festsetzen. Eine soziale Stadt wie Erlangen sollte hier aktiv werden und die Regelsätze den wahren Begebenheiten anpassen. Die Grüne Liste beantragt daher eine Erhöhung um 25 Euro pro Person

Stadtratsantrag:

Nach §28 Abs.3 SGB XII ist Datengrundlage für die Bemessung der Regelsätze die EVS. Diese wird allerdings nur alle fünf Jahre erhoben. Mehrausgaben, die nach Erstellung der EVS zu leisten sind, werden bei der Bemessung der Höhe des Regelsatzes damit erst mit der nächsten EVS erfasst und berücksichtigt (vgl.MwSt-Erhöhung).

In den letzten Jahren, in denen keine EVS vorliegt, ist die Fortschreibung des Regelsatzes an den Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, ist jedoch auch diese Bezugsgröße für die Anpassung des Regelsatzes völlig unzureichend. Aufgrund der Nullrunden in der Rentenversicherung in den Jahren 2004 bis 2006 ist aufgrund der Preissteigerung der Realwert des Regelsatzes ständig gesunken.

Abweichend vom Landesregelsatz können örtliche Träger der Sozialhilfe örtliche Regelsätze durch Verordnung festsetzen. Eine soziale Stadt wie Erlangen sollte hier aktiv werden und die Regelsätze den wahren Begebenheiten anpassen.

Wir beantragen daher eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 Euro pro Person.

Wencke Seuberling

Wahlplakat der Grünen Liste

 

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