Innerhalb des letzten Jahres haben sich die Preise für viele Warengruppen drastisch erhöht. Die GL beantragt, dass ab sofort auch im Wege der freiwilligen Leistung der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II und der Grundsicherung um 12 % erhöht wird.
Stadtratsantrag
Innerhalb des letzten Jahres haben sich die Preise für viele Warengruppen drastisch erhöht. Dies gilt vor allem für Sachen, die der Sicherung des Grundbedarfs dienen wie z.B. Energie und Lebensmittel. Die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sind daher von den Preissteigerungen besonders stark betroffen. Die ab 01.07.2008 eingetretene Erhöhung des Regelsatzes um ca. 1 % reicht daher nicht aus, um die vorgenannten Verteuerungen auszugleichen. Hierzu ist es notwendig, den Regelsatz nochmals um 12 % zu erhöhen. Der Regelsatz von derzeit 351 € würde sich dann auf 390 € erhöhen.
Wir beantragen daher,
ab sofort in Erlangen im Wege der freiwilligen Leistung den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung um 12 % zu erhöhen.
Weiterhin beantragen wir,
sämtliche Möglichkeiten der Stadt auszuschöpfen, auf die Entscheidungsträger im Bund hinzuwirken, damit der Bund selber die Regelsätze den gestiegenen Lebenshaltungskosten anpasst.
Wolfgang Winkler