Erhalt der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass für Baumschutzverordnungen

Die Bayerische Staatsregierung hat vor, die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass für Baumschutzverordnungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 BayNatSchG aufzuheben. Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Stadtratsantrag

Mit Schreiben vom 05.01.2007 hat Herr Staatssekretär Dr. Otmar Bernhard dem Bürgermeister der Gemeinde Planegg mitgeteilt, dass die Bayerische Staatsregierung nach wie vor vorhabe, die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass für Baumschutzverordnungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 BayNatSchG aufzuheben. Nach Auffassung der Staatsregierung handelt es sich bei dem Vollzug von Baumschutzverordnungen um bürokratische Belastungen für den Bürger. Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Für uns stellt die Baumschutzverordnung in Erlangen einen wichtigen Bestandteil für den  Umweltschutz dar. Angesichts der zwischenzeitlich jedem bewusst gewordenen Klimabedrohungen sind Einschränkungen beim Umweltschutz nicht zu verantworten.

Wir beantragen daher,

dass Sie als Oberbürgermeister der Stadt Erlangen der Bayerischen Staatsregierung schriftlich mitteilen, dass aus Sicht der Stadt Erlangen die Baumschutzverordnungen ein Bestandteil eines wirksamen Umweltschutzes darstellen und daher nicht abgeschafft werden dürfen.  Außerdem würde dadurch das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen beschnitten werden.

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