Ergänzung der Plakatierungsverordnung

Vor einigen Jahren wurde die Möglichkeit abgeschafft, auf mobilen Plakatständern eigene nichtkommerzielle Veranstaltungen im Innenstadtbereich anzukündigen. Die Grüne Liste hat beantragt, dass Veranstaltungsankündigungen auf eigenen Plakatstädnern wieder möglich werden …

Stadtratsantrag

Wir beantragen: Die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten wird unter §2 Ausnahmen wieder folgendermaßen ergänzt:

Die Plakatierung auf mobilen Plakatständern für nichtkommerzielle Zwecke von sonstigen Veranstaltungen (Kirchen, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Vereinen usw.) ist zur Ankündigung von Veranstaltungen ebenfalls zulässig.

Mit Verweis auf den neu geschaffenen Geschäftsbereich des E-Werkes erlangen-plakate.de wurde vor einigen Jahren die Möglichkeit abgeschafft, auf mobilen Plakatständern eigene nichtkommerzielle Veranstaltungen im Innenstadtbereich anzukündigen. Solche Plaka­tierungen können nur noch über erlangen-plakate.de erfolgen.
In der Praxis gibt es nun jedoch keine Möglichkeit mehr, solche Veranstaltungen mit Plakaten anzukündigen. Erlangen-plakate.de ist – großen Teils durch kommerzielle AnbieterInnen auch ohne Veranstaltungsbezug und hauseigene Veranstaltungen – über Monate hinweg ausgebucht und nimmt keine kurzfristigeren Plakatierungsaufträge entgegen. So ist es beispielsweise nicht möglich, plakate-erlangen.de im März 2008 mit einer Plakatierung für ein Straßenfest zu beauftragen, das erst im Juli stattfindet.

Nach § 2 (4) der Satzung kann die Stadt anlässlich besonderer Ereignisse im Einzelfall Ausnahmen genehmigen. Eine solche Ausnahme wurde zwar der Arcaden-Betreiberfirma mfi zugestanden. Eine Plakatierungsanfrage der Gewerkschaften, die sich auch auf diesen Passus berief, wurde dagegen von der Verwaltung abgelehnt.Grundsätzlich ausgenommen sind dagegen eigene Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. Wenigstens diese Möglichkeit sollte nichtkommerziellen AnbieterInnen auch eingeräumt werden.

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