Preisbindung von EOF-geförderten Wohnungen

Stadtratsantrag
Wir beantragen einen Grundsatzbeschluss, in dem für alle zukünftigen Verträgen mit Bauträger*innen oder privaten Bauherr*innen die Preisbindung von EOF-geförderten Wohnungen auf das derzeit gesetzliche Höchstmaß von 40 Jahren festgesetzt wird. Außerdem wird ein Verbot von vorzeitiger Ablöse ausgesprochen.

Dr. Birgit Marenbach (Sprecherin für Stadtplanung)

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